Unberechtigten Forderungen der Deutschen Zentral Inkasso widersprechen

Fast könnte man meinen, die Deutsche Zentral Inkasso wolle ausdrücklich zur derzeit laufenden bundesweiten Sammlung von Beschwerdefällen über unberechtigte Inkassoforderungen bei den Verbraucherzentralen beitragen – liefert das hier bereits bekannte Unternehmen dieser Tage doch zahlreiche Beispiele.

Mit einem Mahnschreiben fordert sie für die angebliche Inanspruchnahme der Internetseite outlets.de sowie Kosten für Mahnung und Inkasso, so dass aus den rund 96 Euro am Ende rund 160 Euro werden – auf den
Gerichtsweg mit „unverhältnismäßig hohen Kosten“ wird gleich noch
hingewiesen. Erinnert sei hier an mehrere Warnungen der Verbraucherzentrale vor unberechtigten Rechnungen von outlets.de, weil in vielen Fällen auf der Internetseite nicht deutlich auf Nutzungskosten hingewiesen worden war.

Grundsätzlich sollten Verbraucher bei Inkassoforderungen immer prüfen, ob diese berechtigt sind, und im Zweifelsfall nachweislich widersprechen. Dabei helfen die Verbraucherberatungsstellen, die auch weiterhin Fälle sammeln. (Standorte: www.vzb.de)

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.(Stand: 10.08.2011)

(Quelle: http://www.vzb.de/UNIQ131384824013199/link918101A.html)

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