Unrechtmäßige Kontogebühren zurückerstattet

Verbraucherzentrale Sachsen hilft Kreditnehmern, Ansprüche geltend zu machen

Kreditnehmer, die sich in den letzten Wochen an ihre Bank oder Sparkasse gewandt haben und die Rückzahlung von Kontoführungsgebühren forderten, freuen sich derzeit über Rückzahlungen. Auch ein Ehepaar aus Auerbach kann die erstatteten 64,50 € gut für andere Dinge verwenden. „Wir vermuten jedoch – nicht zuletzt wegen der Urlaubszeit -, dass viele Verbraucher noch gar nicht über ihr Rückforderungsrecht informiert sind“, sagt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. „Deshalb können sich Kreditnehmer jetzt ausführlich bei uns über ihre Rechte und die richtige Vorgehensweise informieren. Wir halten auch einen Musterbrief bereit.“

Erst am 07. Juni 2011 hatte der Bundesgerichtshof (AZ XI ZR 388/10) entschieden, dass eine Regelung in Verbraucherkreditverträgen, nach der Kontoführungsgebühren erhoben werden, unzulässig ist. Im Regelfall forderten die Geldhäuser bei Ratenkrediten Beträge zwischen 1,50 und 2,00 Euro pro Monat, manchmal aber auch mehr. Die Stiftung Warentest berichtet aktuell von einem Betroffenen, der im Zusammenhang mit seinem Studienkredit insgesamt 300 Euro an Gebühren gezahlt und nun erstattet bekommen hat. Auch Darlehen im Rahmen einer Immobilienfinanzierung sind von dem verbraucherfreundlichen Urteil erfasst.
Ansprüche haben nun nicht nur diejenigen, deren Kreditverträge noch laufen, sondern auch die, deren Darlehen bereits vollständig getilgt ist. Die Verjährungsfrist beträgt auch hier drei Jahre und beginnt nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen erst mit Beendigung des Darlehensvertrages.

Termine für eine persönliche Beratung mit Prüfung des Kreditvertrages können montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr unter der Rufnummer 0180-5-79 7777 (Festnetzpreis 0,14 Euro/Min., Mobilfunkpreis maximal 0,42 Euro/Min.) vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt. (Stand: 19.07.2011)

(Quelle: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ131377109808212/link920731A.html)

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