Unternehmererklärung schützt Verbraucher

Kunden können sicher sein, dass Handwerker die Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung einhalten

„Förderprogramme sind zu kompliziert“, klagen viele Ratsuchende bei der Verbraucherzentrale. Trotzdem möchten sie in Wärmedämmung investieren, um Heizkosten zu sparen. Damit das Geld möglichst effektiv eingesetzt wird, suchen die Betroffenen die Energieberatung der Verbraucherzentrale auf. Hier erhalten sie fachkundige Hinweise, nicht allein bezogen auf die technische Bauausführung, sondern zusätzlich bezogen auf wichtige rechtliche Regelungen. Die Energieberater der Verbraucherzentrale erläutern zum Beispiel, wie die Kunden sicher sein können, dass die Handwerker die Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) eingehalten haben: Um dem Eigenheimbesitzer, der sein Haus saniert, Sicherheit zu geben, dass alles den rechtlichen Vorgaben entspricht, hat der Gesetzgeber seit Oktober 2009 die „Unternehmererklärung“ verbindlich eingeführt, erklärt Reinhard Schneeweiß, Architekt und Energieberater der Verbraucherzentrale. Dies bedeutet, das ausführende Unternehmen ist verpflichtet, dem Bauherren zum Abschluss der Sanierungsarbeiten schriftlich zu bestätigen, dass das Ergebnis der Energieeinsparverordnung entspricht.

Die Energieberater der Verbraucherzentrale begrüßen diese Regelung des Paragraphen 26a der Energieeinsparverordnung. Die Fachleute weisen darauf hin, dass fehlende oder falsche Unternehmererklärungen mit einer Geldbuße bis 5.000 Euro geahndet werden können. Also hat der Kunde ein gutes Druckmittel in der Hand, um die geschuldete Qualität einzufordern. Damit hat der Gesetzgeber zum Schutz der Bauherren die Hürde sehr hoch gehängt, um falsche oder unzulängliche Gebäudesanierungen in Zukunft zu verhindern.

Dies schützt nach Auffassung der Verbraucherzentrale auch den Geldbeutel der Bauherrn, denn: „Der Aufwand zur nachträglichen Verbesserung einer falschen oder unzureichenden Dämm-Maßnahme ist meist deutlich teurer als die eigentliche Sanierungsmaßnahme“, sagt Schneeweiß. Hat der Kunde trotzdem Zweifel an der ausgeführten Qualität, können die Energieberater der Verbraucherzentrale anhand des Angebots bzw. der Rechnung und eventuell durch einen Vor-Ort-Termin hier beratend zur Seite stehen.

Ausführliche Informationen zu allen Fragen des Energiesparens erhält man in einem persönlichen Beratungsgespräch bei den Energieberatern der Verbraucherzentrale des Saarlandes.
Die unabhängige Energieberatung wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
In Saarbrücken finden die Beratungen bei der Verbraucherzentrale im Haus der Beratung, Trierer Straße 22, statt.
Anmeldung 0681 / 50089 – 0 oder 15.

(Quelle: http://www.vz-saar.de/UNIQ131672174503300/link929111A.html)

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