Verjährung

So wahren Sie Ihre Ansprüche

Weist der Reiseveranstalter Ihre Forderung zurück, verjähren Ihre Ansprüche grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren. Es ist aber davon auszugehen, dass Ihr Reiseveranstalter von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch macht, diese Frist auf ein Jahr zu verkürzen. Die Frist beginnt nach der Rückkehr aus dem Urlaub und beträgt zwei Jahre bzw. ein Jahr zuzüglich der Zeit, in der Sie mit dem Reiseveranstalter über Ihre Forderung verhandelt haben. Eine Klage muss daher vor Ablauf dieser Zeit erhoben werden.

(Quelle:http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ131710534102947/link203162A.html)

Relevante Beiträge