Vermieter kann bei Eheproblemen kündigen

Urteil des Landgerichts Heidelberg

Vermieter können einen Mietvertrag kündigen, wenn sie wegen Eheproblemen aus der gemeinsamen ehelichen Wohnung ausziehen und in die vermietete Wohnung wechseln möchten. Aus dem Kündigungsschreiben muss sich der Eigenbedarf nachvollziehbar ergeben. Dagegen muss noch nicht feststehen, dass sich die Partner endgültig trennen. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Heidelberg (5 S 42/12) weist die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, hin.

Das Landgericht hob ein Urteil des Amtsgerichts auf, das die Kündigung für unwirksam ansah, weil sich die Ehegatten noch nicht endgültig trennen wollten. Das ergab sich nach Ansicht des Amtsgerichts daraus, dass die Partner noch mehrere Tage in der Woche im gleichen Schlafzimmer übernachteten und ihren Ehering trugen. Das spiele keine Rolle, entschied das Landgericht. Der Wunsch auszuziehen könne nämlich auch dann bestehen, wenn die Ehegatten in ihrer Wohnung nicht in getrennten Räumen schlafen. Es müsse auch noch nicht feststehen, dass sie sich scheiden lassen. Die vom Landgericht als Zeugin angehörte Ehefrau bestätigte, dass es laufend Streit gebe und ihr Mann ausziehen wolle. Das Landgericht erklärte daher die ausgesprochene Kündigung für rechtens. Der Vermieter habe den Eigenbedarf an der vermieteten Wohnung im Kündigungsschreiben ausreichend begründet.

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