Verwirrspiel mit dem Postident-Spezial-Verfahren

Immer mehr Anbieter bedienen sich für einen Vertragsabschluss des Postident Spezial.

Bei diesem Verfahren beauftragt der Anbieter die Post vom Verbraucher eine Unterschrift auf einem Original-Dokument einzuholen. Dieses Dokument kann Grundlage eines rechtsgültigen Vertrages werden.

Einige Anbieter nutzen das Verfahren, um schnell und kostengünstig zu einem Vertragsabschluss zu kommen.
Der Verbraucher erhält zunächst einen Werbeanruf, in welchem ihm z. B. günstige Telefontarife und zusätzlich ein neuwertiges schnurloses Telefon angeboten werden. Gerade ältere Menschen werden von sehr wortgewandten Verkäufern überrumpelt und stimmen der Zusendung zu. Kurz darauf bringt die Post dem Verbraucher das besagte Telefon und legt ihm einen Vertrag zur Unterschrift vor.

Obwohl die Anbieter sich gegenüber der Post verpflichten, die Verbraucher über das Verfahren und die rechtlichen Konsequenzen aufzuklären, bleiben dennoch viele Verbraucher ahnungslos. Sie gehen davon aus, dass lediglich ein Empfang quittiert wird. Dies birgt erhebliche Missbrauchsmöglichkeiten durch die Anbieter.

Problematisch ist dies gerade deshalb, weil der Verbraucher die Vertragsunterlage erst kurz vor Unterzeichnung zu sehen bekommt. Er wird überrascht und hat kaum Zeit den Inhalt zu überprüfen. In diesem Zusammenhang ist es nicht die Aufgabe des Postboten, Aufklärungsarbeit zu leisten.

Verbraucher sind nicht unabwendbar an den Vertrag gebunden. Sie können ihn regelmäßig innerhalb von zwei Wochen widerrufen.

Wer eine Postident Spezial-Sendung bekommt, sollte die Unterlagen vor einer Unterschrift gründlich studieren. Falls kein Vertragsschluss gewünscht ist oder das gründliche Durchlesen nicht möglich ist, kann und sollte eine Unterschrift verweigert werden.

Weitere Informationen erhalten Sie zu diesem Thema in der Rechtsberatung in unseren Beratungsstellen.

Quelle

Relevante Beiträge