Wie hoch ist Anspruch auf finanzielle Hilfe für Öl-, Flüssiggas- oder Pelletheizung?

Fossile Brennstoffe wie Öl, Flüssiggas, Kohle und Holz waren im Krisenjahr 2022 besonders teuer. Deshalb hat sich der Staat zu finanziellen Hilfen durchgerungen. Wer zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022 mindestens einen Einkauf zu hohen Preisen getätigt hat, kann eine Erstattung beantragen. Private Haushalte, die mit den genannten Brennstoffen heizen, werden während der Energiekrise auch rückwirkend finanziell entlastet. Das zuständige Bundesministerium hat die genauen Bedingungen veröffentlicht. Die Beantragung und Bearbeitung erfolgt in dem jeweiligen Bundesland. Drei Bundesländer gehen alleine vor, die anderen haben sich für das Verfahren zusammengeschlossen.

In Berlin ist die Umestzung derzeit noch unklar (Stand: 3. Mai 2023). Das Land hatte bereits im Januar 2023 mit der „Heizkostenhilfe Berlin“ ein eigenes Programm gestartet, das teilweise anderen Regeln und Berechnungen folgte als das später beschlossene Bundesprogramm. Derzeit, so schreibt das zuständige Amt, gebe es in Berlin eine Antragspause. Grund: „Um die dem Land Berlin zur Verfügung stehenden Bundesmittel nutzen zu können, muss das bestehende Verfahren an die Anforderungen des neuen Bundesförderprogramms angepasst werden“.

Die bundesweite Regelung sieht vor:

  • Sie müssen Rechnungen aus dem Zeitraum 1. Januar bis 1. Dezember 2022 vorlegen und
  • können maximal 2000 Euro pro Haushalt erhalten.
  • Die so errechnete Entlastung muss außerdem mindestens 100 Euro pro Haushalt betragen, damit es zu einer Auszahlung kommt.

Voraussetzung ist, dass Ihr Preis mehr als das Doppelte des allgemeinen Preisniveaus von 2021 beträgt: Ab dann können Sie mit einer Erstattung rechnen.

Immobilienbesitzer, die ihren Brennstoff selbst kaufen, können die Erstattung direkt beantragen.

Wenn Sie dagegen zur Miete wohnen, sollten Sie sich an Ihren Vermieter wenden und ihn bitten, die Erstattung zu beantragen und an Sie als Mieter weiterzugeben. Wir gehen davon aus, dass Vermieter verpflichtet sind, den Antrag zu stellen, wenn er Aussicht auf Erfolg hat.

Wie Sie dabei vorzugehen haben und mit wie viel Förderung Sie rechnen können, hat die Verbraucherzentrale in einem Artikel zusammengestellt.

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