Schutz vor Kostenfallen

Die Richtlinie über Rechte der Verbraucher

Das Europäische Parlament hat im Juni 2011 in erster Lesung die Richtlinie über Rechte der Verbraucher beschlossen. Die Richtlinie soll im Herbst 2011 in Kraft treten. Sie enthält im Wesentlichen Regelungen für den Online- und Versandhandel sowie für Haustürgeschäfte. Außerdem regelt sie vorvertragliche Informationspflichten auch für den Einkauf im Geschäft.

Ein Hauptziel der Richtlinie ist die Stärkung des EU-Binnenmarktes. Grenzüberschreitende Vertragsschlüsse sollen einfacher möglich sein. Aus diesem Grund werden eine Reihe von Regeln in Europa vereinheitlicht. Es bleibt den Mitgliedstaaten in vielen Bereichen jedoch erlaubt, innerstaatlich ein höheres Verbraucherschutzniveau vorzusehen.

Im Einzelnen sind folgende Regelungen hervorzuheben:

Die „Buttonlösung“ zum Schutz des Verbrauchers vor Kostenfallen im Internet verpflichtet Unternehmer dazu, Verbraucher bei Internetkäufen unmittelbar vor Abgabe der Bestellung auf die Kosten und andere wesentliche Vertragsinformationen hinzuweisen. Wenn der Bestellvorgang durch die Aktivierung einer Schaltfläche erfolgt, ist diese Schaltfläche gut lesbar ausschließlich mit den Worten „Zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung zu kennzeichnen. Erst nach Bestätigung der Zahlungspflicht ist der Verbraucher an den Vertrag gebunden.

Parallel zu den Bemühungen auf europäischer Ebene hat die Bundesregierung am 24.8.2011 ein nationales Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches und zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr beschlossen. Der Gesetzesentwurf sieht die Regelung einer Button-Lösung auf nationaler Ebene vor, wird im nächsten Schritt dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und könnte im Frühjahr 2012 in Kraft treten.

Die Widerrufsfrist bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung beträgt nun zwölf Monate.
Schluss mit teuren Warteschleifen in der Kundendienst-Hotline
Verbraucher profitieren von erweiterten Informationspflichten (z.B. über Lieferbeschränkungen im Online-Handel) und der Vorgabe, dass Telefon-Kundendienste nur noch zum Ortstarif angeboten werden dürfen. Auch müssen sie Zusatzkosten, die der Verkäufer durch Voreinstellungen im Internet herbeigeführt hat, nicht mehr bezahlen.

Mit der Einführung der Buttonlösung und der einheitlichen Widerrufsfrist von zwölf Monaten haben zwei zentrale Forderungen der Bundesregierung Eingang in die neue Richtlinie gefunden. Im Gegenzug war die Zustimmung zur Richtlinie jedoch auch mit Kompromissen verbunden. Abweichend von der geltenden deutschen Rechtslage müssen Verbraucher künftig im Fall des Widerrufs die Rücksendekosten tragen, es sei denn der Verkäufer hat sie nicht ordnungsgemäß über die Pflicht zur Tragung der Kosten informiert beziehungsweise sich selbst bereit erklärt, diese zu übernehmen.

Auch ist es nicht mehr möglich, die bestellte Ware einfach zurückzusenden. Verbraucher müssen künftig zusätzlich den Widerruf ausdrücklich erklären, beispielsweise unter Verwendung eines Formblattes.

Die Richtlinie über Rechte der Verbraucher soll im Herbst 2011 in Kraft treten, sobald die für September vorgesehene Zustimmung des Rates erfolgt ist. Danach haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die Vorschriften im nationalen Recht umzusetzen. Im Fall der Buttonlösung plant die Bundesregierung jedoch, angesichts der Dringlichkeit des Problems, noch deutlich vor diesem Zeitpunkt einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu beschließen.

(Quelle: http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Markt-Recht/Verbraucherrechterichtlinie.html)

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