Booking.com landet wegen seiner Kartensuche vor dem Kammergericht Berlin. Der Verbraucherzentrale Bundesverband verlangt, dass das Portal klarer erklärt, nach welchen Kriterien Unterkünfte beim Hinein- und Herauszoomen ausgewählt werden. Brisant: Bei einem Test sollen zwei Nutzer zunächst unterschiedliche Hotels gesehen haben. Verboten ist Personalisierung damit nicht. Entscheidend ist die Transparenz. Genau hier könnte Artikel 27 des Digital Services Act Booking unter Druck setzen – und eine scheinbar neutrale Hotelkarte zur juristischen Grundsatzfrage machen.

















