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VERBRAUCHERSCHUTZ.ag

Smart-Meter-Falle: Verbraucher sollen handeln

Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor Schreiben und Wurfsendungen, die Haushalten suggerieren, sie müssten selbst den Einbau eines Smart Meters veranlassen. Genau das ist der gefährliche Dreh: Der gesetzliche Rollout verpflichtet grundsätzlich die Messstellenbetreiber zum Einbau. Verbraucher müssen einen vorgeschriebenen Einbau zwar dulden, aber nicht blind irgendeinen privaten Vertrag unterschreiben. Besonders kritisch sind Angebote mit „kostenloser Installation“, wenn Folgekosten erst im Kleingedruckten sichtbar werden. Vor einer Unterschrift heißt es deshalb: erst prüfen.

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