Transparenz und Bürgerfreundlichkeit bei Geodatendiensten

Nach Google Street View hat jetzt auch Bing Maps Streetside, der Geodatendienst von Microsoft, begonnen, mit Kameraautos Deutschlands Straßen zu befahren und Aufnahmen zu machen.

Ministerin Aigner erwartet von Geodatendiensten Transparenz und leichten Zugang zu Informationen für Verbraucher.

Kameraautos von Bing Maps Streetside, dem Geodatendienst von Microsoft, haben im Mai begonnen Deutschlands Straßen zu befahren. Es sind Aufnahmen von mehr als 50 deutschen Städten geplant.

Auf der Webseite http://www.microsoft.com/maps/de-DE/streetside.aspx hat Microsoft umfassende Informationen für Hausbesitzer, Mieter und Geschäftsinhaber zu Bing Maps Streetside sowie den Fahrplan der eingesetzten Fahrzeuge zur Verfügung gestellt.

Am 9. Juni 2011 kündigte Microsoft an, künftig nun doch Vorab-Widersprüche gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen zu akzeptieren. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner erklärte dazu: „Ich hatte mich mit Nachdruck bei Microsoft für die Einführung eines Vorab-Widerspruchs eingesetzt. Ich freue mich, dass das Unternehmen einlenkt und den Bürgern in Deutschland nun doch die Möglichkeit anbietet, vor einer Veröffentlichung von Bildern im Internet Widerspruch einzulegen. Dies kann nach Aussagen von Microsoft auch schriftlich geschehen, nicht allein per Mail oder Online. Wichtig für die Bürger ist, dass eine zuverlässige und unbürokratische Widerspruchsmöglichkeit geschaffen wird. Microsoft will die Widerspruchsfrist nach eigenen Angaben ähnlich wie Google auf acht Wochen vor dem Zeitpunkt der Freischaltung des Dienstes festsetzen. Damit schließt sich Microsoft dem Standard an, den wir bei Google-Streetview im Sommer 2010 in intensiven Verhandlungen haben durchsetzen können.

Der Verbraucherschutzministerin geht es um eine Balance zwischen Nutzen technischer Möglichkeiten und dem Schutz der Privatsphäre: „Geodatendienste bringen grundsätzlich viele Vorteile für Verbraucher. Aber es gibt auch viele Bürger, die nicht auf dem Präsentierteller landen und deshalb die Möglichkeit haben wollen, schon vor der Freischaltung im Netz der Veröffentlichung von Aufnahmen ihrer Hausfassaden und Wohnungen zu widersprechen“, sagte Bundesministerin Aigner.

Google Street View

Das Unternehmen Google hat Aufnahmen der 20 größten deutschen Städte und weiterer Regionen im Internet zugänglich gemacht. Für Bürgerinnen und Bürger ist es auch weiterhin möglich, dagegen Widerspruch einzulegen. Das Bundesverbraucherministerium empfiehlt betroffenen Bürgern, die eine Veröffentlichung ablehnen, von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Im Widerspruch muss das Gebäude zusätzlich zur Adresse näher beschrieben werden (zum Beispiel die Farbe des Hauses, Balkone, markante Gebäude in der Umgebung oder sonstige Auffälligkeiten), damit es auch unabhängig von der genauen Hausnummer identifiziert werden kann.

Sollten Aufnahmen der eigenen Person oder Kfz-Kennzeichen versehentlich nicht unkenntlich gemacht worden sein, sollte dies über die Funktion „Ein Problem melden“ am linken unteren Rand der jeweiligen Aufnahme an Google weitergegeben werden.

Ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen von selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden und von Grundstückseigentum kann bei Google erhoben werden unter:

Per Briefpost: Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg

Der Widerspruch kann auch direkt online über die oben erläuterte Funktion „Ein Problem melden“ eingelegt werden.

(Quelle: http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Internet-Telekommunikation/GeodatenGoogleBing.html)

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