10 Jahre Schlichtungsstelle Luftverkehr im Bundesamt für Justiz

Die Schlichtungsstelle ist für Streitigkeiten mit allen Fluggesellschaften zuständig, die nicht der für die Schlichtung im Luftverkehr anerkannten privatrechtlich organisierten Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. (söp) angeschlossen sind. Fluggäste können sich unter anderem bei Flugverspätungen, Annullierungen, verlorenem, zerstörtem oder verspätetem Reisegepäck, Herabstufungen in eine niedrigere Beförderungsklasse oder bei Pflichtverletzungen bei der Beförderung von Fluggästen mit einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität an die Schlichtungsstelle Luftverkehr wenden, wenn die Fluggesellschaft sich weigert, die Schäden zu ersetzen.

Eine Schlichtung erfolgt bei Streitigkeiten zwischen Fluggästen und Fluggesellschaften bei Zahlungsansprüchen zwischen 10 und 5.000 Euro. Die Schlichtungsstelle ist dabei der Neutralität verpflichtet. Die aktive Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist für alle Beteiligten freiwillig, sodass nicht immer eine Einigung erzielt werden kann. In den letzten 10 Jahren konnte die Schlichtungsstelle jedoch eine Vielzahl von Anerkenntnissen der Ansprüche durch die Fluggesellschaften sowie erfolgreiche Schlichtungsvorschläge erwirken. Aber auch wenn es zu keiner Einigung zwischen den Beteiligten kommen sollte, bietet das Schlichtungsverfahren den Flugreisenden dennoch kostenfrei die Möglichkeit, das Bestehen ihrer Rechte – auch mit Blick auf ein mögliches anschließendes Gerichtsverfahren – einschätzen zu können, sodass die Grundsätze des Verbraucherschutzes umfassend gewahrt werden.

Mehr als 25.000 Fälle in 10 Jahren

Das Angebot einer Schlichtung durch die Schlichtungsstelle Luftverkehr wurde in den letzten 10 Jahren bereits in mehr als 25.000 Fällen von Flugreisenden angenommen. Im ersten Jahr ihrer Tätigkeit nach Aufnahme ihrer Arbeit am 1. November 2013 verzeichnete die Schlichtungsstelle ca. 1.000 Schlichtungsanträge. Diese Zahl steigerte sich stetig, da die Bekanntheit der Schlichtungsstelle bei Bürgerinnen und Bürgern insbesondere auch durch Berichterstattungen zu aktuellen Themen (Flugausfälle während der Coronapandemie, „Chaos“ bei Sicherheitskontrollen an Flughäfen) gewachsen ist.

Ihren Höhepunkt erreichten die eingereichten Schlichtungsanträge im Ausnahmejahr 2020 während der Coronapandemie. Dieses Jahr war von einem bisher nicht bekannten Ausmaß zu Flugausfällen mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen für viele Fluggesellschaften geprägt. In der Schlichtungsstelle Luftverkehr gingen allein über 6.000 Anträge von Fluggästen ein, die überwiegend auf Flugannullierungen aufgrund der Pandemie zurückzuführen waren.

Inzwischen hat sich die Schlichtungsstelle zu einer anerkannten Institution entwickelt. So wendet sich weiterhin eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern an die Schlichtungsstelle: Bis zum Jahresende 2023 wird der Eingang von mehr als 5.000 Schlichtungsanträgen erwartet.

Fluggäste können auch online einen Antrag stellen

Um die Antragstellung für Bürgerinnen und Bürger deutlich komfortabler zu gestalten und die Bearbeitung der Schlichtungsanträge zu erleichtern, besteht die Möglichkeit, die Anträge über ein elektronisches Antragsformular online bei der Schlichtungsstelle einzureichen. Die Bearbeitung der Schlichtungsverfahren erfolgt dabei ausschließlich digital über die elektronische Akte.

Weitere Informationen, Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie Einzelheiten über die Voraussetzung der Beantragung eines Schlichtungsverfahrens finden Sie unter www.bundesjustizamt.de/luftverkehr.

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