Alles auf Anfang für die Kunden?

Kabel Deutschland schluckt Tele Columbus

Medienberichten zufolge erweitert Kabel Deutschland für einen Kaufpreis von gut 600 Millionen Euro seinen Kundenstamm durch die Übernahme der Berliner Tele Columbus GmbH. Der Zusammenschluss steht zwar noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundeskartellamtes, viele Verbraucher werden sich jedoch gerade in Sachsen fragen, ob das Auswirkungen auf ihren Vertrag mit Tele Columbus hat.

„Das Bundeskartellamt könnte am Ende seiner Prüfung den Zusammenschluss auch verbieten oder Auflagen erteilen, so dass im Moment nur spekuliert werden kann, ob man einem Wechsel des Vertragspartners zustimmen muss oder ob und wann die Preise für TeleColumbus-Kunden steigen werden“, informiert Friederike Wagner von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Wann die Entscheidung des Bundeskartellamtes fällt, ist ebenfalls nicht bekannt. Sollte die Entscheidung dergestalt aussehen, dass Kabel Deutschland ohne Einschränkungen Tele Columbus übernehmen darf, wird sich des Rätsels Lösung wie nur allzu oft im Kleingedruckten des Vertrages finden, den Verbraucher mit Tele Columbus abgeschlossen haben. So sehen die aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Tele Columbus vor, dass eine Übernahme durch Konkurrenten möglich ist und diese dann ganz oder teilweise in den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten eintreten. „Daher würde nach der Entscheidung des Bundeskartellamtes erst einmal alles so weiter laufen wie bisher“, so Friederike Wagner. Ab der Mitteilung der Vertragsübernahme hat der Kunde zwar häufig ein Kündigungsrecht, dieses nützt jedoch nur demjenigen etwas, der auf einen anderen Fernsehempfangsweg bzw. Anbieter ausweichen kann und möchte. Eine Anpassung der Preise an das Niveau des neuen Anbieters kann auch nur dann erfolgen, wenn die gültigen AGB eine solche Regelung vorsehen. Die entsprechenden Fristen muss der Anbieter dabei einhalten.

Wer selbst keinen Vertrag mit dem Kabelanbieter hat, sondern das Kabelentgelt zusammen mit der Miete zahlt, muss sich um Vertragsklauseln in diesem Zusammenhang nicht kümmern. Hier gelten die Regeln des Mietvertrages.

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