Alte Masche mit neuem Namen

Statt Nebenverdienst Zeitungsabonnement abgeschlossen

Bereits im September des letzten Jahres warnte die Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V. vor unseriösen Firmen, die per Zeitungsannonce ein Zusatzeinkommen anboten. Alles klang so verlockend: mit dem Testen von Produkten schnell und unkompliziert, noch dazu, von zu Hause aus, Geld verdienen.
Seinerzeit wurden die Verbraucher in ein Büro in der Saarbrücker Innenstadt bestellt und sollten einen Fragebogen mit ihren persönlichen Daten, angefangen bei Name, Adresse, Geburtsdatum, bis hin zu Körpergröße, Hobbies, den Konsum von Medien etc. auszufüllen. Für die Aufnahme in die Datenbank sollte eine Gebühr in Höhe von 204,00 EUR fällig sein. Diese „Bearbeitungsgebühr“ sollte im Voraus bezahlt werden, fiel aber nicht an, wenn man ein Zeitschriftenabonnement für 24 Monate abgeschlossen hat.
„Tatsächlich haben die meisten Verbraucher natürlich niemals Produkte zum Testen erhalten. Wenn doch, handelte es sich um geringwertige Cent-Artikel. Unser damaliger Eindruck, dass es einzig und allein um die Werbung für die Zeitschriftenabonnements ging, hat sich damit bestätigt.“ führt Yvonne Schmieder von der Verbraucherzentrale Saarland aus.
Nun erreichen die Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V. wieder zahlreiche Beschwerden über einen Anbieter, der in Tageszeitungen und Wochenblättern annonciert. Der Firmenname ist fast identisch, die Verträge und die Vertragsabwicklung ebenfalls, wieder handelt es sich um eine Adresse in der Saarbrücker City. Auch bei dieser angeblichen Testfirma soll eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 204,- EUR fällig sein, die durch ein Abo der Zeitschrift Hörzu über 24 Monate bezahlt werden kann.
„Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Offensichtlich lohnt sich diese Masche immer noch. Wir als Verbraucherzentrale können nur dringend an die Verbraucher appellieren, auf solche unseriösen Anzeigen gar nicht zu reagieren und niemals einen solchen Vertrag zu unterschreiben. Bei genauer Lektüre wird einem noch nicht einmal die Zusendung von Produkten garantiert. Das Zeitschriftenabonnement bleibt, ob man es nun braucht oder nicht.“ warnt Schmieder. „Die Einzigen, für die sich dieses Geschäftsmodell lohnt, sind die Werber der Abonnements. Für die Verbraucher bleibt unterm Strich nichts, schon gar kein lukrativer Nebenverdienst!“.
Sollte eine Möglichkeit zum Widerruf bestehen, ist es in jedem Fall ratsam, diesen binnen 14 Tagen per Einschreiben mit Rückschein zu erklären.

Weitere Informationen erhält man in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale des Saarlandes oder unter www.vz-saar.de.
Saarbrücken: 0681 / 50089 – 0
Dillingen: 06831 / 97 65 65
Merzig: 06861 / 54 44

Quelle

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