Ärger mit Flexstrom?

Günstige Strompreise und Bonuszahlungen gehören zum Erfolgsrezept von Flexstrom.

Doch der „Partner für preiswerten Strom“ kommt viele Kunden nun teurer zu stehen als noch beim Abschluss erhofft.
Unberechtigte Preiserhöhungen

Immer mehr Verbraucher stellen aktuell fest, dass in ihren Jahresabrechnungen eine Preiserhöhung ausgewiesen ist, von der sie vorher nichts gehört haben. Grund hierfür sind Werbeflyer, die Flexstrom in der Vergangenheit an seine Kunden verschickt hat. Die Broschüren erweckten nicht den Eindruck eines Preisanpassungsschreibens – ja landeten bei vielen Verbrauchern mit Sicherheit sogar im Papierkorb, da die Preisänderung in dem Flyer nur eine Information unter vielen war und damit auch leicht zu übersehen. Nach einhelliger Rechtsprechung ist diese Form der Mitteilung von neuen Preisen unzulässig und die Preisanpassung folglich unwirksam.

Was Sie tun können: Korrigieren Sie die Stromrechnung auf Grundlage des vereinbarten (alten) Preises und zahlen Sie nur die sich hieraus ggf. ergebene Differenz. Mahnungen und Inkassoschreiben von Flexstrom können Sie gelassen entgegen gesehen.
Verweigerte Bonuszahlung

Verbraucher, die im ersten Vertragsjahr zum Ende des Versorgungsjahres kündigen, verweigert Flexstrom regelmäßig die Auszahlung der bei Vertragsschluss versprochenen Bonuszahlung. Das Unternehmen beruft sich hierzu auf eine Klausel in den (alten) AGB. Demnach wird der Bonus nur dann ausgezahlt, wenn der Kunde nicht innerhalb des ersten Versorgungsjahres kündigt. Das würde bedeuten, nur wer mindestens zwei Jahre Kunde bliebe, käme in den Genuss der Bonuszahlung. Auch dieses Verhalten des Unternehmens ist unseres Erachtens unzulässig.

Was Sie tun können: Schreiben Sie per Einschreiben Rückschein einen Brief an Flexstrom und setzen Sie dem Unternehmen eine Frist für die Zahlung des Bonus von 14 Tagen. Sollte die Frist ohne einen Geldeingang auf Ihrem Konto verstreichen, bleibt Ihnen noch die Möglichkeit der Klage. Diese hätte gute Aussichten auf Erfolg. Es gibt einige Gerichte, die Flexstrom-Kunden bereits einen Anspruch auf die Bonuszahlung zugesprochen haben.

Quelle

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