Berliner Wasserpreise

Geldfluss am besten nur unter Vorbehalt.

Das Bundeskartellamt hat das 2010 gegen die Berliner Wasserbetriebe eingeleitete Verfahren wegen missbräuchlich überhöhter Trinkwasserpreise beendet und entschieden, dass die Wasserpreise sinken sollen. Aber noch ist es zu früh zum Jubeln: Erst muss das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen werden.

Für Trinkwasser sollen Verbraucher rückwirkend zum 1. Januar 2012 im Schnitt 18 Prozent weniger zahlen, in den Jahren 2013 bis 2015 immerhin noch 17 Prozent weniger. Das bedeutet eine Preisreduktion von fast 15 Euro pro Kopf und Jahr für den Berliner Durchschnittsverbraucher.

Die Berliner Wasserbetriebe haben eine genaue Prüfung angekündigt und wollen gegen die Verfügung des Kartellamtes Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. Gleichzeitig versichert das Unternehmen, nach einer entsprechenden juristischen Klärung zu viel gezahlte Entgelte zurückzuzahlen.

Die Verbraucherzentrale Berlin rät Haus- und Wohnungseigentümern, den Wasserbetrieben bei Rechnungserhalt mitzuteilen, dass die Beträge unter Vorbehalt gezahlt werden. Mieter hingegen sollten ihre Vermieter darüber informieren, dass sie bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kartellverfahrens die Wasserkosten unter Vorbehalt leisten.

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