Berufsausbildung oder Studium

Ein neuer Lebensabschnitt beginnt

Tipps der Neuen Verbraucherzentrale zum notwendigen Versicherungsschutz

Der Beginn eines Studiums oder einer Berufsausbildung steht für viele junge Leute kurz bevor. Neben vielen neuen Eindrücken und Erfahrungen, die auf die jungen Leute zukommen und bewältigt werden müssen, gehört auch, sich mit der eigenen Versicherungssituation zu befassen. Eine häufig schwierige, schwer überschaubare Angelegenheit. Waren Auszubildende bzw. Studenten bisher bei den Eltern mitversichert, trifft dieses nicht mehr generell zu. Außerdem kommen neue Risiken hinzu, für die bislang kein Versicherungsschutz erforderlich war.

Im Zeitalter des liberalisierten Versicherungsmarktes ist Versicherung nicht mehr gleich Versicherung. Die Leistungsunterschiede der Anbieter sind gravierend. Eine Auswahl sollte nicht nur allein anhand des Beitragssatzes erfolgen. Gleichberechtigte Kriterien sind die Leistungen und Bedingungen für die jeweilige Versicherung. Deshalb wird empfohlen, vor Vertragsabschluss, die Angebote sorgfältig zu prüfen und ggf. Hilfe und Unterstützung hierbei in Anspruch zu nehmen

Zunächst ist die Frage der Krankenversicherung zu klären. Hierbei spielt eine Rolle, wie die Eltern versichert sind (gesetzlich und/oder privat), die Höhe des Einkommens oder auch das Alter des zu Versichernden. Die unterschiedlichen Voraussetzungen einerseits und die gesetzlichen Vorschriften andererseits, lassen es sinnvoll erscheinen, sich hierbei von der Unabhängigen Patientenberatung der Neuen Verbraucherzentrale neutral und kostenlos beraten zu lassen.

In der privaten Haftpflichtversicherung besteht bis zum Ende der ersten Ausbildung über den Vertrag der Eltern Versicherungsschutz. Je nach Versicherer liegt die Altersgrenze bei 25 bis 27 Jahren. Bei Heirat, Überschreiten der Altersgrenze oder nach Abschluss der ersten Ausbildung endet der Schutz über die elterliche Versicherung sofort. Es sollte umgehend ein eigener Vertrag abgeschlossen werden.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert den Lebensunterhalt, wenn durch Unfall oder Krankheit die Erwerbstätigkeit nur begrenzt oder gar nicht mehr ausgeübt werden kann. Auch junge Leute können von Krankheiten (ca. 90 Prozent aller Ursachen die zur Berufsunfähigkeit führen) oder Unfällen (ca. 10 Prozent der Ursachen) betroffen werden, die dazu führen, nicht mehr arbeitsfähig zu sein. Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben Berufsanfänger in den ersten fünf Jahren (Wartezeit) nicht. Ein frühzeitiger Abschluss sichert geringe Beiträge und einen umfassenden Versicherungsschutz, ohne evtl. Ausschlüsse.

Wer Motorrad oder Auto fährt, benötigt dafür eine KFZ-Haftpflichtversicherung. Ob zusätzlich eine Voll- oder Teilkaskoversicherung sinnvoll ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden.

Verfügt jemand über eine eigene Wohnung – auch als Mitglied einer WG – und besitzt höherwertigen Hausrat, sollte dieser über den Abschluss einer Hausratversicherung nachdenken. Alle, die dagegen zu Hause wohnen oder nur vorübergehend ausziehen, benötigen keine separate Police. Hier genügt die Versicherung (Außenversicherung) der Eltern.

Rat und Unterstützung im Dschungel der verschiedenen Versicherungen und Angebote bietet die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V., in den Beratungsstellen Schwerin, Rostock und Neubrandenburg, an. Diese anbieterunabhängige Versicherungsberatung ist kostenpflichtig.

Auszubildende und Studenten erhalten eine VerbraucherCard kostenlos, die den Inhaber, für den Zeitraum eines Jahres, berechtigt, die Leistungen der Verbraucherzentrale zu ermäßigtem Entgelt in Anspruch zu nehmen.

Unter der Rufnummer 0381 – 208 70 50 ist die hierfür notwendige Terminvereinbarung möglich.
Auch eine telefonische Beratung kann, unter der Rufnummer 09001 – 775 442 (für 1,50 Euro/Min. aus dem dt. Festnetz), montags bis donnerstags von 10 bis 18 Uhr, in Anspruch genommen werden.

Quelle

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