Buch, Hörbuch und eBook unterm Tannenbaum

Wann kann ich’s zurück geben?

Bücher unterm Lichterbaum: Was früher nur als gebundenes Werk erfreute, gefällt mittlerweile auch als Hörbuch und eBook. Per Internet bestellt oder im Laden mitgenommen gibt´s dabei gewaltige Unterschiede bei Widerruf oder Rückgabe. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt deshalb einen kurzen Moment der Besinnung, bevor es voreilig ans Schmökern geht.

Wer zum Fest beispielsweise mit dem Finale der Eragon-Saga „Das Erbe der Macht“ punkten will, der zahlt beim Branchenprimus Amazon für die gebundene Ausgabe 24,99 Euro. Fünf Euro billiger kommt dagegen das digitale eBook für Reader, Tablet und PC. Auch die Hörbuch-Lesung gibt`s in zwei Varianten: als mp3-CD für 26,99 Euro oder als Download für fast 40 Euro. Buch ist eben nicht mehr Buch – und das nicht nur beim Preis, sondern auch beim Widerruf. Erweist sich der Kampf gegen Imperator Galbatorix nach dem Aufreißen der Schutzfolie und erstem Schmökern als allzu drastisch für den Neffen, müssen Online-Buchhändler die gebundene Variante binnen 14 Tagen zurücknehmen.

Wer dagegen ein Hörbuch kurz in den CD-Player schiebt, verliert zumeist das Recht auf Widerruf. In der Regel verweigert die Branche alle Retouren von Büchern auf Silberlingen, wenn der gelieferte Datenträger vom Verbraucher entsiegelt wurde. Grund: Die Angst der Verlage vor der schnellen Raubkopie. Eine Cellophan-Folie allein zählt allerdings für das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 4 U 212/09) nicht als Siegel. Denn einer nur auf diese Art vor Schmutz geschützte CD-Verpackung fehle „die Prüf- und Besinnungsfunktion“. Für Kunden müsse erkennbar sein, dass sie mit der Entsiegelung ihr Widerrufsrecht verwirken.

Leseproben nutzen, Eselsohren meiden…
Besser vor teuren Enttäuschungen lassen sich Fans des eBooks schützen. Denn Internethändler bieten oftmals eine kostenlose Leseprobe zum Download an. Wer darauf verzichtet und direkt das komplette Werk herunterlädt – egal ob als PDF oder mp3-Datei – , dürfte mit einem späteren Widerruf jedoch auf taube Ohren stoßen. Denn heruntergeladene Software wie eBooks und Hörbücher wird als nicht zur Rücksendung geeignet angesehen. Kulant zeigt sich Amazon in seinem Kindle-Buchshop. Sieben Tage beträgt hier die Zeit für eine mögliche Rückerstattung nach dem Kauf. Tipp: Eine Chance, das Geld zurück zu bekommen, kann sich auch für Schenker eröffnen, die zwar ein eBook oder Download-Hörbuch bereits gekauft, aber es vom Anbieter-Server noch nicht abgerufen haben.

Wer denn nun Heiligabend das geschenkte Buch unter Vorbehalt anlesen oder anhören darf, sollte dabei tunlichst Sorgfalt walten lassen. Denn „Wertersatz“ nach Widerruf droht, wenn Eragon „in verschlechtertem Zustand“ zum Händler zurückkommt, wenn Eselsohren oder Fettflecken stören. Erlaubt ist laut Gesetz aber „das Testen und Ausprobieren, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.“

Kein Recht auf Widerruf in der Kohlenstoff-Welt
Wichtig zu wissen: Im Gegensatz zur Online-Welt gibt es in der Kohlenstoff-Welt, wo Kunden sich noch nostalgisch an die Regale drängeln, kein Recht auf Widerruf. „Kulanz“ heißt hier das Zauberwort, das etwa ein doppeltes Buch-Präsent in ein anderes beglückendes Lese-Erlebnis verwandelt. Damit der Umtausch klappt, sollte mit dem Verkäufer abgeklärt werden, ob das Aufreißen von Verpackungen oder die Rückgabe von Büchern aller Art gestattet ist.

Bleibt nur noch die letzte frohe Botschaft: Rechtlich gut geschützt sind Beschenkte, wenn im neuen Eragon Mängel zu beklagen sind. Gemeint sind damit nicht Schreibstil oder Vorhersehbarkeit der Story. Für fehlende Seiten oder CDs allerdings dürfen Kunden ihre Gewährleistungsrechte ins Feld führen – und ein neues Exemplar verlangen. Und in diesem Fall kommt es weder auf Kulanz des Händlers noch auf den Zustand der Verpackung an.

Quelle

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