Care-Energy AG: Weiterer Ärger für Kunden

In den letzten Wochen erreichten uns verstärkt Anfragen zum Stromanbieter Care-Energy. Den Kunden wurde vom örtlichen Grundversorger mitgeteilt, sie seien in die sogenannte Ersatz­versorgung gefallen. Andererseits bittet Care-Energy um Zustimmung zu aktualisierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

50Hertz kündigt Bilanzkreisvertrag mit der Care-Energy AG

Hintergrund ist, dass der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz zum 28. Juni 2016 den Bilanzkreisvertrag mit dem Elektrizitäts­­versorgungs­unternehmen Care-Energy AG kündigte. Das Unternehmen 50Hertz ist zuständig für weite Teile Ostdeutschlands sowie für Hamburg. Grund der Kündigung waren nach Aussagen von 50Hertz ausstehende EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Abschlagszahlungen der Care-Energy AG für die Monate März und April 2016. Care-Energy selbst hat ebenfalls die Verträge mit 50Hertz gekündigt. Die Bundesnetzagentur hat inzwischen Aufsichtsverfahren gegen die Care-Energy AG (Az. BK6-16-58) sowie die Expertos Unternehmens- und Wirtschaftsberatungs GmbH & Co KG (Az. BK6-16-70), ein weiteres Unternehmen der Firmengruppe, eingeleitet.

vzbv mahnt Care-Energy Management ab

Zwischenzeitlich hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Care-Energy Management GmbH wegen deren Tarifrechner abgemahnt. Der Online-Tarifrechner der Unternehmensgruppe Care-Energy erwecke den Eindruck, dass nur der angegebene Preis zu zahlen sei. Tatsächlich fielen aber weitere Kosten an, auf die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hingewiesen werde.

Was können Sie tun, wenn Sie nicht bei Care-Energy bleiben wollen?

Care-Energy hat Ihnen gekündigt?

Sie können sich sofort einen neuen Anbieter suchen.

Der Grundversorger hat Ihnen mitgeteilt, dass Sie (derzeit) nicht mehr von Care-Energy mit Strom beliefert werden?

Fordern Sie Care-Energy auf, Sie umgehend wieder mit Strom zu beliefern. Setzen Sie eine Frist von 10 Tagen unter Nennung eines konkreten Datums. Sollte nach Ablauf der Frist keine Lieferung mit Strom durch Care-Energy erfolgen, so lesen Sie den Zählerstand ab, erklären gegenüber Care-Energy die fristlose Kündigung und suchen sich einen neuen Stromanbieter Ihrer Wahl. Die Firmengruppe von Care-Energy besteht aus mehreren Unternehmen. Achten Sie daher genau darauf, mit welcher Gesellschaft oder Gesellschaften Sie einen Vertrag geschlossen haben. Vorsichtshalber sollten Sie mehrere Kündigungen (Vertragspartner und Lieferanten) versenden.

Um den neuen Stromlieferungsvertrag abschließen zu können, müssen Sie außerdem die Kündigung gegenüber dem Grundversorger, der Ihnen zurzeit Strom im Rahmen der Ersatzlieferung liefert, erklären. Die Kündigungsfrist aus der Ersatzversorgung beträgt zwei Wochen und wird in der Regel vom neuen Anbieter ausgesprochen.

Sie sollen aktualisierten AGB zustimmen?

Zurzeit verschickt Care-Energy Anschreiben an die Verbraucher, in denen darum gebeten wird, die aktualisierten AGB zu bestätigen oder sich auf einem Online-Portal zu registrieren. Hiervon raten wir Ihnen ab, es sei denn, Sie wollen Care-Energy umfangreiche Vollmachten einräumen. Denn die neuen AGB von Care-Energy beinhalten eine umfassende Vollmacht für die Produkte Strom, Erdgas, Wasser, Abwasser, Öl. Eine so weitreichende Bevollmächtigung kann schlimmstenfalls dazu führen, dass Sie den Überblick über Ihre Verträge und deren Konsequenzen verlieren.

Ihr Vertragsverhältnis ist bereits beendet und Ihnen steht noch ein Guthaben zu?

Fordern Sie das Unternehmen auf, das Guthaben binnen einer Frist von 14 Tagen auszubezahlen. Setzen Sie ein konkretes Datum zur Rückforderung und nennen nochmals Ihre Kontoverbindung. Das Schreiben sollte per Einwurf­einschreiben versendet werden. Wenn innerhalb der gesetzten Frist keine Zahlung eingeht, können Sie die Schlichtungsstelle Energie einschalten. Das Verfahren vor der Schlichtungs­stelle ist für den Verbraucher kostenlos. Sie können selbstverständlich auch Klage einreichen, wobei zu berücksichtigen ist, dass Sie zunächst die Kosten für Gericht und Anwalt auslegen müssen und im Falle des Unterliegens den gesamten Rechtsstreit selbst zahlen müssen. Wer eine Rechtsschutz­versicherung besitzt, die einen solchen Streitfall abdeckt, muss sich über das Kostenrisiko keine Gedanken machen.

Noch Fragen?

Beratung zum Anbieterwechsel erhalten Sie über unsere Klima-Hotline. Für Informationen und die kostenpflichtige rechtliche Beratung zum Thema Energie nutzen Sie unsere Beratungsangebote zum Energierecht. Hier finden Sie eine Übersicht unserer Beratungsangebote und -zeiten.

Stand vom Mittwoch, 3. August 2016

Relevante Beiträge