Das miese Geschäft mit IGeL-Leistungen

Das Geschäft mit Leistungen, die nicht von Krankenkassen übernommen werden, boomt.

Ärzte besuchen sogar Schulungen mit dem Ziel über IGeL-Leistungen ihren Praxisgewinn zu steigern. Eine Folge: Manch ein Verbraucher fühlt sich von seinem Arzt regelrecht zu einer Extra-Untersuchung gedrängt. Worauf sollten Sie achten um nicht überrumpelt zu werden? Wir geben Ihnen Tipps.

Unser Beispiel:

Ein Patient will einen Arzttermin für eine spezielle Untersuchung vereinbaren. Schon bei der Anmeldung beim Facharzt wird ihm unaufgefordert mitgeteilt, dass die Praxis eine große kostenpflichtige Krebsvorsorgeuntersuchung durchführen werde. Der Verbraucher, dem diese Leistung offensiv angeboten wird, fühlt sich regelrecht gedrängt zu dieser Untersuchung. Erst auf mehrfache Nachfrage wird ihm später die schriftliche Erklärung zur privaten Abrechnung dieser individuellen Gesundheitsleistung (IGeL) vorgelegt. Erfahrungen wie diese machen immer mehr Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung.

Unsere Kritik:

Kritisch bewerten wir in diesem Zusammenhang die staatliche Finanzierung von Ärzteschulungen zur Steigerung des Praxisgewinns über IGeL-Leistungen. Veranstaltungen unter dem Motto „Mehr Praxisgewinn mit staatlichen Fördermitteln“ (z. B. unter www.profitraining.de) sind aus unserer Sicht sehr fraglich, zumal bei vielen IGeL-Angeboten der gesundheitliche Nutzen zweifelhaft ist. Wir raten Ihnen deshalb zu einem kritischen Umgang mit ärztlichen Zusatzangeboten. Sie sollten sich nicht überrumpeln lassen, sondern sich gründlich über den Nutzen solcher IGeL-Leistungen informieren.

Unsere Tipps:

Der Arzt sollte über Nutzen, Wirksamkeit und Risiko der Leistung und die Kosten ausführlich informieren und beraten.
Unbedingt sollten Informationen eingeholt werden, z. B. vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes der Krankenkassen unter www.igel-monitor.de oder über die medizinische Hotline der Krankenkasse. Gutes Informationsmaterial klärt über Sinn und Zweck, Risiko und Kosten der Leistung auf.
Wer eine IGeL-Leistung in Anspruch nehmen möchte, sollte auf einen Kostenvoranschlag bestehen und erst nach vorheriger Prüfung einen schriftlichen Vertrag abschließen.

Sie können uns Ihre Erfahrungen mit IGeL-Leistungen mitteilen und sich noch bis zum 16. Juli 2012 an unserer Umfrage beteiligen.

Quelle

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