Das perfekte Serviceprogramm für ältere Menschen – oder die perfekte Abzocke ?

Verbraucherzentrale rät, nach Werbeanrufen auch die monatliche Telefonrechnung zu überprüfen.

Unerwünschte Werbeanrufe sind für ältere Menschen, die rund um die Uhr telefonisch erreichbar sind, mittlerweile ärgerlicher Alltag. Ob Gewinne, Gesundheitspillen, Telekommunikations-dienstleistungen oder Reiseschnäppchen – tagtäglich versuchen eifrige Call-Center-Mitarbeiter und Firmenvertreter ihre Produkte an den Mann oder die Frau zu bringen. Die Abzockermasche – per Telefonat Verbrauchern Verträge regelrecht unterzuschieben – läuft ungebrochen.

Gegenwärtig reiht sich eine SIS Senioren Info Service GmbH mit Sitz in München in diesen Kreis ein. „Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, gerade der älteren Generation mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Das haben Sie sich verdient! So viel haben Sie in Ihrem Leben geleistet. Einen Teil möchten wir Ihnen nun mit dem Senioren Info Service zurückgeben.“ Hier wollen Geschäftemacher aber nicht nur geben, sondern auch nehmen! Für die Möglichkeit, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr eine spezielle Betreuungs-Telefonnummer anrufen zu können, wird monatlich über die Telefonrechnung ein Betrag von 9,95 Euro abgerechnet. Aber was wird dafür geboten? Schlagworte wie Expertenberatung, Einkaufsberatung, Preisvergleiche, Dienstleistungsvermittlung tauchen in den Werbebeilagen des Willkommensschreibens auf. Hier erfahren die Betroffenen im Kleingedruckten auch, dass dieser „Service“ eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten hat und danach monatlich kündbar sei. Nach dem Kleingedruckten – den AGB – kommt ein derartiger Vertrag erst zustande, wenn SIS dem Verbraucher nach Eingang eines ausgefüllten Anmeldeformulars den Zugang zum Telefonservice frei schaltet. Dass dem offensichtlich nicht immer so ist, belegt die Beschwerde von Frau B., der trotz ausdrücklicher Ablehnung des telefonischen Angebotes im Folgemonat der Betrag von knapp 10 Euro über die Telefonrechnung von SIS abgebucht wurde.
Bereits im Zusammenhang mit anderen untergeschobenen Dienstleistungen wurde in der Vergangenheit auf die Telefonrechnung zugegriffen. Verbraucher sollten deshalb, so die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. nicht nur regelmäßig ihre Kontoauszüge kontrollieren, sondern auch ihre Telefonrechnung auf unberechtigte Forderungen überprüfen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.(Stand: 22.08.2011)

(Quelle: http://www.vzsa.de/UNIQ131402304718875/link920841A.html)

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