Deutsche Bank Kunden können das Entgelt für den Zwangskontoauszug zurückfordern

Laut Geschäftsbedingung der Deutschen Bank bekommen die Kunden den Kontoauszug per Post zugeschickt, wenn sie ihn nicht innerhalb von 30 Bankarbeitstagen am Kontoauszugsdrucker abrufen.

Dafür sollten sie ein Entgelt von 1,94 Euro zahlen. Ähnliche Gebührenklauseln für die sogenannten Zwangskontoauszüge verwenden zahlreiche andere Banken und Sparkassen. Eine Bank ist grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, den Kunden mindestens einmal im Monat über die Zahlungsvorgänge auf seinem Konto zu informieren, ob online, am Auszugsdrucker oder per Zusendung. Für die Erfüllung dieser Pflicht darf kein Entgelt erhoben werden. Dies ist nur in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen möglich, etwa wenn der Kunde eine zusätzliche Zusendung ausdrücklich verlangt. Eine solche Ausnahme hat das Landgericht Frankfurt im Fall der Deutschen Bank verneint. Wenn der Kunde die Kontoauszüge nicht abhole, verlange er damit nicht deren Zusendung. Es stehe im Belieben der Bank, die Auszüge nach Ablauf der 30-Tage-Frist per Post zu versenden.

Das vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erwirkte Urteil des Landgerichts Frankfurt ist rechtskräftig, die strittige Klausel damit unwirksam. Die Deutsche Bank legte keine Berufung ein.

Das Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main vom 08.04.2011 (2-25 O 260/10) hat keine unmittelbare Auswirkung auf Kunden anderer Banken.

(Quelle: http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/themen/geld/zwangskontoauszug.html)

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