Diebstahl der Karte

Ob beim Einkauf, direkt nach dem Geldabheben oder in Menschenmengen

Es passiert immer wieder. Ob beim Einkauf, direkt nach dem Geldabheben oder in Menschenmengen wie beispielsweise auf Volksfesten: Die Geldbörse inklusive der EC- oder Kreditkarte wird gestohlen. Innerhalb kürzester Zeit werden die Karten missbräuchlich verwendet. Das Gesetz sieht vor, dass der Karteninhaber bis zu 150 Euro des Schadens selbst trägt. Unabhängig davon, ob er den Diebstahl durch sein Verhalten erleichtert hat oder nicht. Allerdings verzichten einige Karten-Herausgeber auf diesen Selbstbehalt im Schadensfall.

Wer den Diebstahl seiner Karte(n) bemerkt, sollte umgehend handeln:

Lassen Sie sofort alle Karten sperren. Am einfachsten geht das telefonisch über die zentrale Kartensperre unter der Rufnummer 116 116. Erkundigen Sie sich aber bei Ihrem Kreditinstitut, ob Sie diese Nummer verwenden können, denn nicht alle Anbieter nehmen an diesem Sperr-Notruf teil. Insbesondere bei Kreditkarten ist die Akzeptanz nicht selbstverständlich. Die Kosten für die Sperre variieren je nach Institut. Manche Banken und Sparkassen belassen es bei einem Bitteschön, andere kassieren, wenn der Kunde den Diebstahl selbst verschuldet hat.
Informieren Sie sofort Ihre Bank und die Polizei über den Diebstahl.
Beobachten Sie in den nächsten Wochen genau die Bewegungen auf Ihrem Konto und lassen Sie von Ihnen nicht genehmigte Lastschriften zurückbuchen.

(Quelle:http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ131698387807090/link831331A.html)

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