Doppelt profitieren bei der Putz-Sanierung

Bei Schönheitsreparaturen gleich ans Energiesparen denken.

Die Sommerferien beginnen und viele Hausbesitzer nutzen die Zeit, um etwas für das Äußere ihres Heims zu tun. Eine beliebte Verschönerungsmaßnahme ist ein neuer Anstrich, für den viele bereitwillig viel Geld ausgeben. In den meisten Fällen lohnt es sich dabei zu überlegen, welche anstehenden Sanierungsmaßnahmen eventuell gleich mit erledigt werden können.

Die Kosten für Putzausbesserung und Gerüst sind bei einem neuen Anstrich oft erheblich. Da ist es sinnvoll, gleich auch über eine Wärmedämmung der Fassade nachzudenken. Eine solche Dämmung der Fassade koste zwar zusätzlich Geld, könne aber die Heizkosten spürbar senken. Daher machen sich die momentanen Mehraufwendungen in einigen Jahren bezahlt.

In manchen Fällen ist die Maßnahme sogar gesetzlich vorgeschrieben: Muss auf über 10 Prozent der Fassadenfläche der Putz erneuert werden, ist eine Wärmedämmung des Hauses verpflichtend. Dabei müssen die Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) eingehalten werden. Das bedeutet zumeist eine Dämmstärke von etwa12 cm.

Allerdings lohnt es sich häufig, gleich eine etwas dickere Dämmung in Betracht zu ziehen: Denn die Förderprogramme des Bundes, die sanierungswillige Eigenheimbesitzer in Anspruch nehmen können, haben höhere Anforderungen. Je nach Qualität der Außenwand ist hierfür eine Dämmung von etwa 14 cm erforderlich. Eine dickere Dämmung ist zwar etwas teurer, jedoch werden die entstehenden Mehrkosten durch die Förderung häufig kompensiert. Der Hausbesitzer profitiert jedoch vom nochmals verringerten Wärmebedarf. Es lohnt sich also, mehr als das gesetzliche Minimum zu tun.

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