Dubioser Forderungseinzug durch LiberECO

Inkasso-Umfrage der Verbraucherzentrale noch bis Ende September 2011

Seit einigen Tagen melden sich massenhaft empörte Sachsen bei ihrer Verbraucherzentrale, nachdem sie Zahlungsaufforderungen der Firma LiberECO Payment Solution KG aus Erkrath in Nordrhein-Westfalen erhalten haben. Allen Schreiben ist gemeinsam, dass Forderungen für die DVL Media GmbH „Deutscher Losclub“ geltend gemacht werden. Bei allen Zahlungserinnerungen wird einheitlich eine Summe von 101,50 € verlangt, die sich aus einer Hauptforderung von 99,00 € Mitgliedsbeitrag und Mahnkosten zusammensetzt.

„Identisch ist auch, dass die Verbraucher übereinstimmend berichten, nie an einem Deutschen Losclub teilgenommen oder andere Beziehungen zur DVL Media GmbH unterhalten zu haben“, informiert Friederike Wagner von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Unklar bleibt daher, wie diese angeblichen Verträge zustande gekommen seien und welche Leistung hier von der DVL Media GmbH erbracht werden sollte. Im Internet lässt sich zwar die LiberECO Payment Solution KG finden, die sogar Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V. ist. Einen Hinweis auf die DVL Media GmbH oder den Deutschen Losclub kann man auch im Internet nicht finden. Auf Nachfrage bei LiberECO wurde nun mitgeteilt, dass die Zusammenarbeit mit der DVL Media GmbH, mit der erst seit einer Woche überhaupt eine Geschäftsbeziehung bestanden habe, am 08.09.2011 gekündigt worden sei und kein weiterer Forderungseinzug erfolge. Weiterhin wurde mitgeteilt, dass alle betroffenen Verbraucher darüber informiert werden sollen.

Leider gehen nicht alle Inkasso-Fälle so anscheinend glimpflich aus. Oft genug muss die Botschaft noch lauten, bei unberechtigten Forderungen nicht zahlen und um eine Eintragung in Auskunfteien wie Schufa & Co. zu vermeiden, der Forderung einmal nachweislich schriftlich widersprechen.

„Dass man in vielen Fällen als Verbraucher selbst aktiv werden muss, um keine negativen Folgen befürchten zu müssen, ist dennoch besonders ärgerlich“, so Wagner. Die gesetzlichen Regeln für die Erbringung von Inkassodienstleistungen können dem ungeprüften Masseninkasso aber momentan kaum entgegenwirken.
Gerade wenn Inkassounternehmen zwielichtige Forderungen stur geltend machen, müssen deshalb eindeutige Regeln, Befugnisse und Sanktionsmöglichkeiten her.

Um diese Forderungen detailliert zu untermauern, sammelt die Verbraucherzentrale Sachsen noch bis Ende September 2011 in der Verbraucherberatung Inkasso-Fälle.

(Quelle: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ131558414317601/link926411A.html)

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