„Erdbeer-Drink“ ohne Erdbeeren?

Verbraucherzentrale: Zutatenliste gibt Auskunft

„Ob der „Erdbeer-Drink“ tatsächlich Früchte enthält oder die „Geflügelsalami“ überwiegend Geflügelfleisch, darüber gibt nur die Zutatenliste verlässlich Auskunft“, fasst Heidrun Franke von der Verbraucherzentrale Brandenburg das Anliegen der Zutatenkennzeichnung bei Lebensmitteln zusammen. Denn in der Auflistung der Zutaten in der Reihenfolge ihres Gewichtsanteils, die seit zehn Jahren Pflicht ist, muss die genaue Menge nur bei „wertgebenden“ oder „kaufentscheidenden Bestandteilen“ genannt werden, so die „Verpflichtung zur Quantitativen Inhalts Deklaration“ (QUID). Und dieser genaue Blick in die Zutatenliste überrascht die Verbraucher häufig: „Die tatsächlichen Mengenanteile der Inhaltstoffe liegen oftmals weit unter den Erwartungen, die ein ansprechender Name oder die vollmundige Werbung wecken, wenn beispielsweise der Erdbeer-Drink nur mit Aromen statt Erdbeeren hergestellt wurde“, weiß Ernährungsprojektleiterin Franke aus Aktionen und Beratungen. Deshalb rät sie: „Beim Einkaufen sollte man nicht auf Werbesprüche setzen, sondern sich selbst anhand der Zutatenliste überzeugen, was drin ist.“

Mit genauer Mengenangabe muss die Zutatenliste Bestandteile versehen, wenn die Zutat im Produktnamen genannt ist (Schinkenpizza), die Zutat besonders hervorgehoben wird (Bilder oder „mit viel Milch“) oder der Verbraucher mit der Verkehrsbezeichnung bestimmte Zutaten in Verbindung bringt (wie die Früchte bei Roter Grütze). Von einem hohen Fruchtanteil kann man zum Beispiel nur gesichert ausgehen, wenn die Früchte mit Mengenangabe genannt werden – nicht etwa eine „Fruchtzubereitung“. Auf die genaue Mengenangabe verzichten kann der Hersteller, wenn sie für den Verbraucher kaum von Bedeutung sein dürfte, wie beim Hefeanteil von Hefeklößen, oder wenn die Zutat nur zur Geschmacksabrundung verwendet wurde wie beim Zimt in Zimtsternen. Entbehrlich ist die Angabe auch, wenn das Abtropfgewicht genannt ist.

Individuellen Rat zu gesunder Ernährung und Lebensmitteln erhalten interessierte Verbraucher
in den Beratungsstellen,
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) – sowie
am Beratungstelefon unter 01805 / 79 13 52 jeden Mo u. Do von 10 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min).

(Quelle:http://www.vzb.de/UNIQ131601649106592/link926911A.html)

Relevante Beiträge