Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr

Neues Faltblatt der Verbraucherzentrale Sachsen

Der Herbst steht bevor und der Winter ist nicht mehr weit. Schon deshalb haben viele Verbraucher, die dienstlich oder privat mit der Eisenbahn unterwegs sind, Bedenken, ob der Eisenbahnverkehr gut rollt. Was kann ich bei Zugverspätungen tun? Was passiert beim Zugausfall? Welche Probleme entstehen bei einem verpassten Anschluss? Antworten auf diese und noch andere Fragen gibt das neue Faltblatt der Verbraucherzentrale Sachsen „Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr – von A wie Ansprüche bis Z wie Zugverspätung gut informiert“.

Im Faltblatt werden neben den Auskünften zu den Ansprüchen und Rechten der Fahrgäste auch die Besonderheiten bei Fahrten in der Nacht beleuchtet. Auch zu den Informationspflichten, der Bestellung der Fahrkarte über das Internet sowie zu verlorenen und vergessenen Fahrausweisen werden entsprechende Hinweise gegeben.

Bei der Durchsetzung der Ansprüche bei Zugausfall, verpasstem Anschluss oder Zugverspätung wird auf das Online-Formular sowie die DB-Reisezentren und DB-Agenturen verwiesen. Im letzten Teil werden die Ansprechpartner im Streitfall wie die Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr (SÖP) oder das Eisenbahn-Bundesamt genannt.

DasFaltblattist in allen 13 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen kostenfrei erhältlich. Herunterladen kann man es von der Internetseite unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de.

(Quelle: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ131661092005254/link929061A.html)

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