„FCKW-frei geschäumt“

Die Werbung mit der FCKW-Freiheit von Produkten ist unzulässig, aber immer noch weit verbreitet.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat daher 60 Unternehmen zur Unterlassung aufgefordert, fast immer erfolgreich.

Da Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) bereits seit mehr als 20 Jahren in Deutschland per Gesetz nicht mehr verwendet werden dürfen, verstößt ein darauf gerichteter Werbehinweis gegen das Wettbewerbsrecht. Die meisten Hersteller und Internetversandhäuser, darunter Constructa-Neff, neckermann.de und Oranier Küchentechnik lenkten mit einer Unterlassungserklärung gegenüber der Verbraucherzentrale ein. Die Unternehmen werden in Zukunft darauf verzichten, Produkte mit Slogans wie „FCKW-frei geschäumt“, „Kältemittel ohne FCKW“ oder „Sprüht ohne FCKW“ zu bewerben.
Die Verweigerer

Nur die Betreiber der Online-Shops 24qm.de und moebel-eins.de sind bisher uneinsichtig. Sie wollen Kühlgeräte und Matratzen auf ihren Verkaufsplattformen auch weiterhin mit dem FCKW-Hinweis präsentieren. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat deswegen Unterlassungsklage gegen die beiden Unternehmen eingereicht.
Wir meinen

Die Verbraucher haben ein Recht auf FCKW-freie Produkte. Mit dieser Selbstverständlichkeit darf nicht geworben werden. Die Unternehmen sollten in der Werbung lieber herausstellen, wodurch sie über das Gesetz hinausgehen und sich in der Umwelttechnik von den Wettbewerbern abheben.

Quelle

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