FlexStrom AG

Diffuse Preiserhöhungs-Rätsel für Kunden

Teils per Post, teils per E-Mail bekamen FlexStrom-Kunden von ihrem Anbieter ein Schreiben. Darin wurde ihnen mitgeteilt, sie mögen bis 30. September 2011 ihren Zählerstand ablesen, da „…ab dem Folgetag ein neues Preisblatt gilt…“. Die Reaktionen der Kunden waren unterschiedlich: Manche meldeten ihren Zählerstand, einige reagierten gar nicht. Doch viele erkannten darin eine nahende Preiserhöhung und kündigten ihren Vertrag. Diesen Kunden teilte FlexStrom daraufhin mit, sie hätten kein Sonderkündigungsrecht – aber genau das haben sie im Falle einer Preiserhöhung nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW sehr wohl.

Neues Preisblatt = höhere Preise
Obwohl der Begriff „Preiserhöhung“ in besagtem Schreiben nirgendwo zu finden war, dürfte eine entsprechende Auffassung völlig richtig sein. Stellt sich doch die Frage, welchem Zweck ein „neues Preisblatt“ sonst dienen soll. Für eine einseitige Preiserhöhung seitens FlexStrom gibt es aber keine rechtliche Grundlage – das Unternehmen kann die Preise nicht einfach so erhöhen. Dies schon allein, sofern das Schreiben nur per E-Mail versandt wurde, denn dann ist auch die gesetzlich vorgeschriebene Briefform nicht eingehalten worden.

Was tun?
Wie Reaktionen des Stromanbieters auf Kündigungsversuche zeigen, will Flexstrom diese Kunden nun „bis auf weiteres“ zu den alten Konditionen und Preisen beliefern. Diese vorgebliche Großzügigkeit verschleiert aber nur das Kündigungsrecht der Kunden aufgrund zuvor angekündigter Preiserhöhungen. Wer daran allerdings festhalten will, muss mit rechtlichen Auseinandersetzungen rechnen. Doch genau das erscheint angesichts des zu erwartenden Aufwands an Zeit, Geld und Nerven nicht empfehlenswert. Wirtschaftlich vernünftiger wäre es für kündigungswillige Kunden, sich auf das neuerliche FlexStrom-Angebot einzulassen und zum nächstmöglichen Termin ordentlich zu kündigen. Hierzu gibt es hier ein entsprechendes Musterschreiben.

Kunden, die auf das Schreiben von Flexstrom gar nicht reagiert haben, sowie jene, die lediglich ihren Zählerstand gemeldet haben, können auf Fortsetzung des alten Vertrages zu den bisherigen Preisen bestehen. Auch mit einem Zählerstand-Report hat man keinesfalls einer Änderung des Vertrages zugestimmt! Sollte Flexstrom dies anders werten, sollten Kunden einer etwaigen Mitteilung des Unternehmens widersprechen sowie Rechnungen sorgfältig überprüfen und im Falle von Erhöhungen entsprechend kürzen.

Quelle

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