Flut in Thailand

Kostenlose Stornierung nicht für Individualreisende

Verbraucherzentrale Sachsen informiert über Rechte von Reisenden

Wegen der Fluten, die bereits Randgebiete Bangkoks erreicht haben, rät das Auswärtige Amt „von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Großraum Bangkok und Zentralthailand dringend ab“. „Urlaubern in spe sowie aktuell Reisenden empfehlen wir, umgehend Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter aufzunehmen, um die Reise eventuell zu verschieben oder die Route zu ändern“, so Bettina Dittrich, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Fallen bei einem Pauschalurlaub wegen Naturkatastrophen einzelne Reiseleistungen, wie etwa Ausflüge, aus oder ist die Reise mangelhaft, etwa weil Unterkünfte nur eingeschränkt genutzt werden können, kann der Reisepreis auch bei Vorliegen höherer Gewalt entsprechend gemindert werden.
Für einige Landesteile, die wegen des in diesem Jahr besonders starken Niederschlags im Regenmonat Oktober überschwemmt sind, besteht sowohl für Pauschalreisende, als auch für Reiseveranstalter das Recht,
den Reisevertrag wegen höherer Gewalt zu kündigen. Ein solches Recht ist immer dann gegeben, wenn eine Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist und dies zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht absehbar war. „Das dürfte“, so Dittrich, „derzeit vor allem die Regionen in Zentralthailand betreffen“. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes sind die Sehenswürdigkeiten in Ayutthaya vorläufig gesperrt. Bislang weitgehend verschont geblieben seien die bei Touristen beliebten Gebiete im Süden des Landes wie Phuket, Pattaya, Koh Samui und Hua Hin.
Wichtig für Individualreisende: Sie haben keinen Anspruch auf kostenlose Stornierung der Zimmerbuchung. Vielmehr sind sie auf die Kulanz des Hoteliers angewiesen.
Wegen der angespannten Situation sollten sich Touristen, deren Urlaub bevorsteht, unbedingt beim Auswärtigen Amt über den aktuellen Stand informieren.

Das Amt weist ausdrücklich darauf hin, dass der Internationale Flughafen Bangkok, Suvarnabhumi Airport, weiterhin geöffnet sei und sowohl von der Innenstadt Bangkoks als auch von den Touristenzentren südlich von Bangkok wie Pattaya und Hua Hin erreicht werden könne. Auch seien von dort Weiterflüge in die nicht überschwemmten Touristengebiete möglich. Deshalb gelte der Reisehinweis „nicht für Transitaufenthalte am Flughafen Suvarnabhumi“.

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