Frisch oder aufgetaut?

Verbraucherzentrale kritisiert Kennzeichnung von aufgetautem Fleisch

Viele Verbraucher gehen davon aus, dass es sich bei lose an der Bedientheke angebotenem Fleisch auch um frische Ware handelt. Doch Fleisch, Hackfleisch und Fleischzubereitungen werden teilweise in aufgetautem Zustand im Handel angeboten. Und das ist nicht immer erkennbar. Die geltenden Regelungen bieten Verbrauchern leider keine klare Orientierung.

Die gesetzliche Regelung besagt, dass unverpackt angebotenes Fleisch, Hackfleisch und Fleischzubereitungen, die nach der Herstellung gefroren wurden, nur dann in aufgetautem Zustand an Verbraucher abgegeben werden dürfen, wenn gut sichtbar und eindeutig mit der Angabe „aufgetaut“ auf diesen Zustand hingewiesen wird. Der Knackpunkt daran ist, dass man den Hinweis nur dann erhält, wenn das Fleisch nach der Herstellung, also nach der Zerkleinerung oder nach dem Marinieren gefroren war und aufgetaut im Handel angeboten wird, informiert die Verbraucherzentrale Berlin. Verbraucher erfahren also nichts darüber, wenn Hackfleisch, Gulasch oder mariniertes Fleisch von gefrorenem Fleisch stammen.

Die Verbraucherzentrale Berlin fordert, dass prinzipiell alle Fleischzubereitungen aus aufgetauten Fleisch mit dem Hinweis „aufgetaut“ versehen werden, egal ob das Fleisch vor oder nach der Herstellung gefroren war.

Die Regelungen sind für die verschiedenen Fleischarten unterschiedlich. Verbraucherfreundlicher sind die Vorgaben für Geflügelfleisch. Frisches Geflügelfleisch darf zu keinem Zeitpunkt gefroren gewesen sein. Dies gilt auch für Zubereitungen wie Geflügelspieße oder marinierte Teile. Aber Fertiggerichte mit Geflügel oder Geflügelsalate – hier ist das Geflügel gegart – können aus zuvor gefrorenem Geflügel hergestellt werden, ohne dass ein Hinweis darauf vorgeschrieben ist, kritisiert die Verbraucherzentrale.

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