funny frisch Ringli

Nicht nur mit Sonnenblumenöl

Verbraucherbeschwerde
Das Etikett verspricht in großen Buchstaben: „Besser für Dich! Wir verwenden bestes Sonnenblumenöl. Wir verzichten garantiert auf künstliche Geschmacksverstärker.“ In der Zutatenliste (klein gedruckt) finden sich unter anderem folgende Ingredienzien: Pflanzenöl (davon 11 % Sonnenblumenöl), Hefeextrakt, Aroma. Es wird mit Sonnenblumenöl geworben, das allerdings nur einen Bruchteil des verwendeten Fettes ausmacht (11 %). Außerdem steht drauf: „Garantierter Verzicht auf künstliche Geschmacksverstärker“. Hefeextrakt dient aber der Geschmacksverstärkung.

Frau F. aus Schleswig-Holstein vom 12.07.2011

Einschätzung der Verbraucherzentrale
Die gezielte Werbung für Sonnenblumenöl und den Verzicht auf künstliche Geschmacksverstärker sollte unterbleiben, wenn das Produkt mit überwiegend anderem Öl erzeugt wurde und mit Hefeextrakt eine geschmacksverstärkende Zutat enthält.

Die funny-frisch Ringli werden auf der Rückseite der Verpackung mit zwei Aussagen beworben: „Wir verwenden bestes Sonnenblumenöl.“ und „Wir verzichten garantiert auf künstliche Geschmacksverstärker.“. Direkt daneben befindet sich die Abbildung eines Sonnenblumenfeldes.

Verbraucher können aufgrund der Werbung und der Abbildung erwarten, dass die Ringli mit Sonnenblumenöl hergestellt sind. Tatsächlich macht Sonnenblumenöl nur 11 % des verwendeten Pflanzenöls aus. Über den Ursprung der restlichen 89 % Öl erhält der Verbraucher keine Informationen.

Geschmacksverstärkende Zusatzstoffe wie Glutamat oder Inosinat sind wie angegeben nicht in der Zutatenliste aufgeführt. Trotzdem enthält das Produkt über die Zutat Hefeextrakt Glutamat. Denn Glutamat ist auch natürlicher Bestandteil von Hefe, die in konzentrierter Form als Hefeextrakt vielen Lebensmitteln zugesetzt wird. Rechtlich zählen Lebensmittel wie Hefeextrakt nicht als Zusatzstoffe sondern als Zutaten, weshalb der Hinweis, dass keine künstlichen Geschmacksverstärker enthalten sind, formal den Tatsachen entspricht.

Der Verbraucher erwartet unseres Erachtens aufgrund der Auslobung ein Lebensmittel, das auschließlich Öl aus Sonnenblumenkernen beinhaltet und weder über Zusatzstoffe noch über Zutaten Glutamat enthält. Unserer Meinung nach sollte daher nur Öl aus Sonnenblumenkernen Verwendung finden oder der Hinweis darauf entfallen. Außerdem sollte die gezielte Auslobung „Wir verzichten garantiert auf künstliche Geschmacksverstärker.“ unterbleiben, wenn Hefeextrakt oder andere geschmacksverstärkende Zutaten enthalten sind.

Stellungnahme der funny-frisch Snack und Gebäck GmbH, Köln
Das Produkt wird mit einer Pflanzenölmischung hergestellt, die Sonnenblumenöl enthält. Nach den Kennzeichnungsvorschriften wird dieser wertbestimmdende Anteil mit der Mengenangabe im Enderzeugnis (hier: 11 % von 28 % Gesamtfettanteil) korrekt angegeben.

Als traditionelles Lebensmittel findet Hefeextrakt seit Jahren in der Naturkostbranche Einsatz. Wie auch viele andere eiweißhaltige Produkte wie Parmesan, Bohnen etc. enthält Hefeextrakt natürlicherweise Glutamat, das einen würzigen Eigengeschmack aufweist und eine geschmacksverstärkende Wirkung hat. Es handelt sich daher nicht um einen künstlichen Zusatzstoff. Deshalb ist die Auslobung korrekt.

(Quelle:http://www.lebensmittelklarheit.de/cps/rde/xchg/lebensmittelklarheit/hs.xsl/2390.htm)

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