Getränke-Schummelei in Kneipen und Cafés

Zu wenig Getränk im Glas.

In 50 Kneipen und Cafés waren die Tester der Verbraucherzentrale NRW unterwegs. In ihren Stichproben wollten sie herausfinden, wie genau es Wirte mit der Mineralwasserverordnung nehmen. In der Gastronomie muss Mineralwasser in der Flasche serviert werden. Wer sein Wasser im Glas bekommt, kann sich nie sicher sein, was wirklich drin ist. Häufig sind die Gläser nämlich mit Tafelwasser statt mit Mineralwasser gefüllt. Und das ist ein erheblicher Unterschied: Während Mineralwasser aus einer natürlichen Quelle kommen muss und sich durch den Gehalt von Mineralstoffen und Spurenelementen auszeichnet, kann Tafelwasser an jedem beliebigen Ort aus Trinkwasser und verschiedenen Zusatzstoffen hergestellt werden. So kann auch Leitungswasser als Tafelwasser ausgeschenkt werden. Die Gewinnspanne für den Wirt ist dann beträchtlich. Zudem ist Mineralwasser für viele nicht mehr nur ein einfacher Durstlöscher, sondern ein Produkt, das aufgrund seiner speziellen Inhaltsstoffe geschätzt wird.

Umso ärgerlicher war daher, dass in den fünf Teststädten Essen, Gelsenkirchen, Mönchengladbach, Münster und Bochum das bestellte Mineralwasser häufig nicht in der Flasche, sondern im Glas serviert wurde.

Zu wenig Getränk im Glas
Doch noch etwas monierten die Verbraucherschützer bei ihren Bestellungen. Beim gewerblichen Ausschank von Getränken muss der Gast auf seinem Glas die Füllmenge ablesen können. Es muss also sowohl das Volumen angegeben als auch ein Füllstrich zu erkennen sein, bis zu dem das Glas gefüllt werden muss. Bestellten die Tester Cola im Glas fehlten jedoch häufig Füllstriche und Angaben zum Volumen auf den Gläsern.
Außerdem gab es Gläser in denen viel Eis enthalten war – entfernte man das Eis, reichte hier die Füllmenge der Cola nicht mehr bis zum Füllstrich.

Bei ihren Bestellungen in 50 Gaststätten stellten die Tester insgesamt in knapp der Hälfte der Fälle Mängel fest.

Tipps:

Wer in einer Kneipe, im Restaurant oder Café ein Mineralwasser bestellt, kann verlangen, dass ihm eine Flasche serviert wird.
Bekommen Sie auf ihren schlichten Wunsch „ein Wasser bitte“ nur ein Glas Wasser hingestellt, können Sie davon ausgehen, dass es sich um Tafelwasser handelt, das aus der Schankanlage abgefüllt werden darf.
Gäste können Erfrischungsgetränke im Glas reklamieren, wenn sie nicht bis zum Füllstrich gefüllt sind. Für Gastronomen sollte es selbstverständlich sein, Gläser mindestens bis zum Füllstrich zu füllen.
Fällt eine Kneipe des öfteren durch fehlende Markierungen auf den Gläsern auf, kann auch das Eichamt verständigt werden.
Gut zu wissen: Mindestens ein alkoholfreies Getränk auf der Karte darf nicht teurer sein als das billigste alkoholische Getränk. Nicht jede Getränkekarte hält dieser Regel stand. Auch dies ist ein glatter Verstoß gegen das Gaststättengesetz

(Quelle: http://www.vz-nrw.de/UNIQ131538474507942/link899101A.html)

Relevante Beiträge