Grauer Kapitalmarkt

Drohende Verjährung

Auf dem „Grauen Kapitalmarkt“ haben viele Anleger ihr Erspartes verloren. Oft wurden sie nicht auf die erheblichen Risiken der Anlage hingewiesen. Wer solche Finanzprodukte vor dem 1. Januar 2002 erworben hat, kann etwaige Ansprüche auf Schadenersatz nur noch bis zum 31. Dezember 2011 geltend machen. Achtung: Ein einfaches Einschreiben reicht nicht, um die Verjährung zu hemmen. Opfer solcher Firmen sollten sich deshalb umgehend von einem Anwalt beraten lassen. Wer den Stichtag versäumt, hat keine Chance mehr, Schadenersatz zu bekommen. Ab Januar 2012 sind alle Ansprüche verjährt. Zum Grauen Kapitalmarkt zählen insbesondere Immobilien-, Schiffs-, Medien- und Solarenergiefonds, aber auch Gebäude, die gekauft wurden, um Steuern zu sparen.

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