Informationen zum E-Rezept

Ab dem 1. Juli 2023 haben gesetzlich Krankenversicherte die Möglichkeit, E-Rezepte auch über ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke einzulösen. Vorher war dies nur über die „E-Rezept“ App oder durch Ausdruck möglich. Um das E-Rezept einzulösen, müssen die Versicherten lediglich ihre Gesundheitskarte, ähnlich wie beim Arztbesuch, in ein Kartenlesegerät stecken. Eine PIN ist nicht erforderlich.

Bisher können nur gesetzlich Krankenversicherte das E-Rezept nutzen, aber in Zukunft soll es auch für Privatversicherte möglich sein. Eine weitere Möglichkeit, E-Rezepte zu empfangen und zu übermitteln, besteht über die offiziell zugelassene App namens „E-Rezept“, die kostenlos in den App-Stores von Google, Apple und Huawei erhältlich ist. Die App wurde von der Gematik entwickelt, die für den Aufbau eines sicheren Datennetzwerks im deutschen Gesundheitswesen verantwortlich ist. Das Bundesgesundheitsministerium ist der Hauptanteilseigner dieser Gesellschaft.

Das Smartphone sollte mindestens Android 7 oder iOS 14 als Betriebssystem haben und NFC-fähig sein, wobei NFC für „Near Field Communication“ steht. NFC ermöglicht den Datenaustausch zwischen Geräten und wird beispielsweise beim kontaktlosen Bezahlen eingesetzt.

Zur Anmeldung in der App wird auch die elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Funktion benötigt, erkennbar an einer sechsstelligen CAN-Nummer. Die entsprechende PIN erhalten Versicherte von ihrer Krankenkasse, für die sie sich in der Regel gesondert authentifizieren müssen.

Bitte beachten Sie: Wenn die Gesundheitskarte und das Handy nicht NFC-fähig sind, ist die App nur eingeschränkt nutzbar, beispielsweise zum Scannen von Rezeptcodes und zum Einlösen in der Apotheke. Bei Bedarf stellen die Krankenkassen eine neue elektronische Gesundheitskarte aus.

So funktioniert das E-Rezept über die App:

Die Arztpraxis sendet einen Code an die E-Rezept-App, den die Versicherten persönlich in der Apotheke vorzeigen oder elektronisch weiterleiten können, um das Medikament zu einem späteren Zeitpunkt abzuholen oder liefern zu lassen.

E-Rezept auf Papier:

Die Praxis kann den E-Rezept-Code auch auf Papier ausdrucken, der dann wie ein herkömmliches Rezept in der Apotheke eingelöst werden kann.

Zukünftig nur noch digitale Rezepte:

Das elektronische Rezept soll dazu beitragen, die papierbasierte Verwaltung im Gesundheitswesen zu reduzieren. Der Plan ist, das gedruckte Rezept, auch bekannt als „rosa Zettel“, vollständig zu ersetzen. Ab 2024 sind Ärzte und Zahnärzte sowie Psychotherapeuten verpflichtet, verschreibungspflichtige Medikamente elektronisch zu verschreiben. Eine Ausnahme gilt nur, wenn aus technischen Gründen keine Übermittlung möglich ist. Laut dem Ministerium sind die meisten Praxen jedoch technisch so ausgestattet, dass sie E-Rezepte ausstellen können.

In unserem Versandapotheken-Test Anfang 2022 haben wir erfolglos versucht, E-Rezepte in elf Praxen zu erhalten. Doch über kurz oder lang wird das herkömmliche papierbasierte Rezept der Vergangenheit angehören.

Apotheken sind bereit:

Laut der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände sind mittlerweile alle Vor-Ort-Apotheken mit dem E-Rezept verbunden. Versicherte können es flächendeckend über die App oder einen ausgedruckten Code einlösen. Voraussichtlich bis Ende Juli werden alle Apotheken auch den Weg über die Gesundheitskarte anbieten können.

Vorteile des E-Rezepts:

Das E-Rezept wird als wichtiger Bestandteil der Digitalisierung im Gesundheitswesen angesehen, der idealerweise Zeit und Aufwand spart.

– Beim Arzt: Patienten können es direkt über ihr Smartphone an eine Apotheke senden lassen, die dann die verschriebenen Medikamente bereitstellt oder bei Bedarf bestellt. Möglicherweise erfolgt sogar eine Lieferung nach Hause, wenn die Apotheke über einen Botendienst verfügt. Wenn Patienten bereits im Quartal in der Praxis waren und ein weiteres Rezept benötigen, müssen sie die Praxis nicht erneut aufsuchen. Das Rezept kann direkt auf das Smartphone übertragen werden.

– Versandapotheken: Die Bestellung bei Versandapotheken wird einfacher, da Rezepte elektronisch anstatt nur per Brief versendet werden können.

– Videosprechstunden: Beim virtuellen Arztbesuch spart es ebenfalls Zeit, wenn das Rezept direkt auf dem Mobiltelefon eingeht.

– Rezepte Dritter: Wenn Rezepte pflegebedürftiger Angehöriger, Nachbarn oder Freunde in der App gespeichert sind, können Versicherte diese ebenfalls einlösen.

Wichtig: E-Rezepte können nur einmal digital eingelöst werden. Danach ändert sich ihr Status, der zentral gespeichert wird.

Datensicherheit:

Die Daten des E-Rezepts werden verschlüsselt auf den Servern der Telematikinfrastruktur gespeichert. Dies ist das geschützte Netzwerk, über das Praxen, Apotheken und andere Beteiligte im deutschen Gesundheitssystem sicher kommunizieren können. Nur befugte Personen, die im Besitz des entsprechenden Codes sind, können ein E-Rezept abrufen, zum Beispiel die Versicherten selbst, die verschreibenden Ärzte und die entsprechende Apotheke.

Die allgemeine Sicherheit des E-Rezepts wurde Mitte 2021 vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) durch Gutachten zur Datensicherheit und anderen Aspekten bestätigt. Um das E-Rezept flächendeckend einzusetzen, benötigen alle Arztpraxen und Apotheken nun das entsprechende Zubehör, einschließlich geeigneter Software.

Quelle: Stiftung Warentest

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