Jahrespressekonferenz: Abmahn- und Klagebefugnis

Ein effektives Instrument für einen wirksamen Verbraucherschutz.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg legt ihren Geschäftsbericht für das Jahr 2011 vor. Über 150.000 Verbraucherinnen und Verbraucher nahmen die telefonische, schriftliche oder persönliche Beratung in Anspruch oder besuchten Veranstaltungen und Vorträge der Verbraucherschützer. Einmal mehr zeigte sich, dass die Beraterinnen und Berater der Verbraucherzentrale gefragte Ansprechpartner in ganz Baden-Württemberg sind.

Das Themenspektrum der Anfragen war vielfältig: Es reichte von der Altersvorsorge über Internetabzocke bis zum Wechsel des Energieversorgers. Verbraucherinnen und Verbraucher wandten sich im Vorfeld eines geplanten Vertragsabschluss an die Beratung der Verbraucherzentrale oder suchten im Nachhinein Hilfe, um beispielsweise unberechtigten Forderungen zu widersprechen oder sich gegen anderes unlauteres Anbieterverhalten zu wehren. Neben individuellen Beratungen bietet die Verbraucherzentrale umfangreiche Informationen und Musterbriefe im Internet an, die in zunehmendem Maße genutzt werden, was sich auch im Anstieg der Internetnutzungszahlen wiederspiegelt.

Eine besondere Bedeutung kommt dem Instrument der Abmahn- und Klagebefugnis zu: Sie ist ein effektives Werkzeug, Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen und darüber hinaus unlauteres Unternehmensverhalten langfristig abzustellen. Ob rechtswidrige Allgemeine Geschäftsbedingungen, unlautere Werbung oder andere Formen der Irreführung: Mehr als 300 Abmahnungen hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Jahr 2011 ausgesprochen. Über 150 Unternehmen haben daraufhin sofort eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und sich damit verpflichtet, künftig Recht und Gesetz zu achten und Verbraucher nicht weiter zu benachteiligen. Andere Verfahren landeten vor Gericht und wurden dort meistens zu Gunsten der Verbraucher entschieden.

Einige Verbesserungen im Verbraucherschutz wurden direkt und indirekt durch das Einwirken der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erreicht und auf den Weg gebracht. Die überfällige und endlich verabschiedete Novellierung des Telekommunikationsgesetzes verspricht einige Verbesserungen für Verbraucher: So steht beispielsweise Kunden von Telekommu-nikationsanbietern künftig bei Umzug ein Sonderkündigungsrecht zu. Auch die beschlossene „Buttonlösung“ verspricht ein wichtiges Instrument zum Schutz der Verbraucher vor Abofallen im Internet zu werden. Eine wirksame Regelung gegen unerlaubte Telefonwerbung und am Telefon untergeschobene Verträge lässt allerdings weiter auf sich warten.

„Wir freuen uns, dass uns auch in diesem Jahr die baden-württembergischen Verbraucherinnen und Verbraucher als Ansprechpartner und Vertreter ihrer Interessen wahrgenommen haben“, so Beate Weiser, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Mit der Abmahn- und Klagebefugnis haben wir ein wirksames Instrument an der Hand, mit dem wir weiterhin Zähne zeigen und uns für Verbraucherrechte stark machen werden.“

Quelle

Relevante Beiträge