Jobsuche einmal anders: Statt Nebenverdienst Zeitungsabonnement abgeschlossen

Die Masche gibt es seit vielen Jahren und sie wird immer wieder neu aufgelegt.

Unse-riöse Firmen bieten per Zeitungsannonce ein Zusatzeinkommen an. Ohne viel Auf-wand, schnell etwas Geld nebenher verdienen. Das klingt verlockend.
Aktuell sind der Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V. zwei Anbieter bekannt:
In einem Fall wird in Aussicht gestellt, man könne seinen privaten Pkw für Firmen als Werbeträger zur Verfügung stellen und sich so etwas Geld dazu verdienen. Nach Auf-nahme in eine Datei solle eine Veröffentlichung im Internet erfolgen und potentielle Kunden könnten sich dann zwecks Autowerbung bei den Verbrauchern melden.
Die andere angebliche Verdienstmöglichkeit soll für Produkttestungen winken. Dafür werden Verbraucher in ein Büro in der Saarbrücker Innenstadt bestellt und werden angehalten, einen Fragebogen mit ihren persönlichen Daten, angefangen bei Name, Adresse, Geburtsdatum, bis hin zu Körpergröße, Hobbies, den Konsum von Medien etc. auszufüllen.
Regelmäßig enden diese Gespräche dann in einem Vertrag, der vorsieht, dass man für die Aufnahme in der Datenbank eine Gebühr beispielsweise in Höhe von 204,00 EUR zahlen soll. Diese „Bearbeitungsgebühr“ solle im Voraus fällig sein, falle aber nicht an, wenn man ein Zeitschriftenabonnement für 24 Monate abschließt.
„Es ist schon erstaunlich, dass die Verbraucher in diesen Fällen immer aufgefordert werden, ein Zeitschriftenabonnement abzuschließen. Das scheint hier die Masche und das vorrangige Anliegen zu sein.“ führt Yvonne Schmieder von der Verbraucherzent-rale des Saarlandes e.V. aus. „Uns ist kein Fall bekannt, in dem tatsächlich mal Auto-werbung geschaltet wurde oder Produkte zum Testen versendet wurden. Es gilt der Grundsatz wie immer: Wenn Sie als Verbraucher erst einmal finanziell in Vorlage tre-ten müssen und eine Gebühr zahlen sollen, ohne bereits eine adäquate Gegenleis-tung zu erhalten, ist Vorsicht geboten. Schließlich unterschreibt man ja auch keinen Arbeitsvertrag und wird gleichzeitig von seinem neuen Chef gebeten, für die Erstellung des Arbeitsvertrages eine Fernsehzeitschrift zu bestellen.“
Sollte eine Möglichkeit zum Widerruf bestehen, ist es ratsam, diesen binnen 14 Tagen per Einschreiben mit Rückschein zu erklären. Ansonsten sollte man am besten von solch einem Vertragsschluss absehen oder zumindest nicht gleich seine Zusage ge-ben, sondern sich Bedenkzeit auserbeten. Wenn man eine Nacht darüber geschlafen hat, ist der vermeintliche Glücksgriff meistens nicht mehr so attraktiv wie noch im Bei-sein des Verkäufers, der in blumiger Sprache viel verspricht. Seriöse Firmen räumen diese Bedenkzeit ein. Allen anderen geht es nur um schnelle Abschlüsse, die sich im Endeffekt nur für sie selbst, in den seltensten Fällen aber für die Verbraucher lohnen.

Weitere Informationen erhält man in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale des Saarlandes oder unter www.vz-saar.de.
Saarbrücken: 0681 / 50089 – 0
Dillingen: 06831 / 97 65 65
Merzig: 06861 / 54 44

(Quelle: http://www.vz-saar.de/UNIQ131558404517601/link925471A.html)

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