Kleingedrucktes in Verträgen mit Pflegeeinrichtungen

Verbraucherzentrale erweitert telefonische Beratung

Mit einer neuen Hotline beraten die Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein ab sofort bundesweit zu Verträgen nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), das neben dem „klassischen“ Pflegeheim auch für viele Pflegewohngemeinschaften und Einrichtungen der Behindertenhilfe gilt.

Hier werden Fragen zu Kündigung, Vertragsanpassung bei verändertem Pflegebedarf und anderen Vertragsklauseln beantwortet. Die Hotline ist von Montag bis Mittwoch zwischen 11 Uhr und 14 Uhr besetzt und über die Rufnummer 01803-66 33 77 erreichbar (9 Ct/Min. aus dem deutschen Festnetz, mobil maximal 42 Ct/Min.).

Das erweiterte Angebot ist Bestandteil eines Projekts zur Stärkung der Verbraucherrechte in der Pflege und wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finanziert.

Quelle

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