Lebensmittelüberwachung: Neue gesetzliche Möglichkeiten zur Verbraucherinformation nutzen!

Ab September 2012 gelten verbesserte gesetzliche Regelungen zur Verbraucherinformation.

Behörden sind dann bei Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen verpflichtet, ihre Untersuchungsergebnisse „aktiv“ zur Verfügung zu stellen.

Am 1. September 2012 treten Änderungen des Verbraucherinformationsgesetzes und eine Ergänzung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in Kraft. Zukünftig sind die Überwachungsbehörden zur sogenannten ‚aktiven Behördeninformation‘ aufgefordert. Die Überwachungsbehörden sollen dann aktiv, d.h. ohne Anfrage eines Verbrauchers, Namen von Unternehmen veröffentlichen, die etwa gegen das Täuschungsverbot verstoßen haben. „Die ‚aktive Behördeninformation‘ ist ein wichtiger Schritt in Richtung zu mehr Transparenz. Die gesetzlichen Möglichkeiten sollten daher intensiv genutzt werden“, so Dr. Eckhard Benner, verbraucherpolitischer Sprecher der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Gerade der Schwerpunkt ‚Lebensmittelherkunft‘ bietet sich für die ‚aktive Behördeninformation‘ an. „Aus unserer Beratung wissen wir, dass Verbraucher ein großes Interesse an verlässlichen Herkunftsangaben haben“, so Benner. „Mit ihren speziellen Untersuchungsmethoden (z.B. Stabilisotopenanalytik) kann die Lebensmittelüberwachung einen wertvollen Beitrag zum Täuschungsschutz vor falschen Herkunftsangaben leisten und ihre Erkenntnisse den Verbrauchern zur Verfügung stellen.“
Behörden sollten den neuen Spielraum als Chance begreifen und ihn für eine verbesserte Verbraucherinformation nutzen. Beispielsweise wird Nordrhein-Westfalen noch in diesem Jahr ein Modellprojekt starten, um die Öffentlichkeit über Verstöße gegen Kennzeichnungs- und Hygienevorschriften zu informieren – Unternehmen sollen dabei namentlich genannt werden.

Neue Kommunikationstechnologien, wie beispielsweise Smartphone-Apps, bieten außerdem viele Möglichkeiten, die Untersuchungsergebnisse verbraucherfreundlich aufzubereiten. Apps könnten die Verbraucherinformation gerade zum Zeitpunkt der Kaufentscheidung entscheidend verbessern.

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