Mahnungs Büro Ries: Angebliche Forderungen über 159,50 Euro

Angeblich offene Forderungen versucht derzeit das „Mahnungs Büro Ries“ einzutreiben.

Wen die „letzte Mahnung“ erreicht, der liest verdutzt, er habe telefonisch eingewilligt, „an dem Service der Euro Gewinner Zentrale“ teilzunehmen – „gegen einen Kostenbeitrag von 49,00 € monatlich“. Nun seien für drei Monate 147 € plus Mahnkosten und Auslagenpauschale fällig – insgesamt 159,50 €. Die vorgebliche Rechtmäßigkeit der Forderung unterstreicht das Büro Ries mit der Behauptung, das Telefonat sei mit „Ihrer Zustimmung“ aufgezeichnet worden, und droht mit Verzugszinsen und Meldung bei der SCHUFA, falls nicht fristgemäß gezahlt werde.

Die Verbraucherzentralen kennen solche dubiosen Mahnungen zur Genüge – und oft scheinen sie eine Quelle zu haben. So ist die im Schreiben aus dem Büro Ries angegebene Telefonnummer auch die der Anwalts-Inkasso-Zentrale in Osnabrück. Deren Rechtsanwalt Ingo Müller probierte bereits Anfang August, vermeintliche Forderungen aus der Vermittlung von Gewinnspielen einzutreiben.

Die Verbraucherzentrale rät, sich von derartigen Mahnung nicht einschüchtern zu lassen. Zahlen muss nur derjenige, der am Telefon einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen hat. Ist gar kein Vertrag zustande gekommen oder wurde er durch Täuschung untergeschoben, sollten Betroffene der Forderung schriftlich widersprechen. Dazu kann unser Musterbrief genutzt werden.

Wer zweifelt, ob er einer Teilnahme am Service der „Euro Gewinner Zentrale“ zugestimmt hat, sollte sich zunächst Nachweise vorlegen lassen, wie der behauptete Vertragsabschluss eigentlich zustande gekommen ist.

Quelle

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