Neue Reisepassbestimmungen für Kinder

Kinder brauchen eigenen Ausweis

Ab dem 26. Juni 2012 braucht jedes Kind bei Auslandsreisen einen eigenen Ausweis. Vermerke im Pass der Eltern genügen dann nicht mehr. Kinder bis zum 12. Lebensjahr benötigen danach einen Kinderreisepass (Kosten: 13 Euro). Über Zwölfjährige müssen je nach Reiseziel einen Personalausweis (22,80 Euro) bzw. einen Reisepass (37,50 Euro) mit sich führen.

„Damit Airlines oder Veranstalter nicht plötzlich bei der Abreise die Mitnahme der Kinder in den Urlaub verweigern, sollten sich Reisende frühzeitig über die Einreisebestimmungen ihres Urlaubslandes informieren und besonders bei kurzfristigen Buchungen auf gültige Reisedokumente achten“, so die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, Bettina Dittrich.

Welche Einreisebestimmungen in welchem Land genau gelten, erfahren interessierte Verbraucher im Detail auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de und bei der Passstelle ihres Einwohnermeldeamtes. Darüber hinaus sind aber auch Reiseveranstalter verpflichtet, Urlauber nachweislich vor Vertragsabschluss je nach Buchungsweg im Katalog oder auf der Internetseite und bei Vertragsschluss im Reisebüro sowie in der Reisebestätigung über Pass- und Visumerfordernisse im Reiseland zu informieren (Urteil des BGH vom 25.04.2006 (AZ: X ZR 198/04).

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