Nicht optimal!

Unberechtigte Preiserhöhungen und teurer Strom mit dem neuen Vertrag von E.ON Hanse

Die Verbraucherzentrale warnt vor dem unkritischen Abschluss des neuen Vertrages E.ON OptimalStrom, der aktuell von der E.ON Hanse Vertrieb GmbH tausenden von Bestandskunden angeboten wird.

Nach stichprobenartigen Preisvergleichen der Verbraucherzentrale über das Preisvergleichs-Portal www.verivox.de gibt es bei beiden angebotenen OptimalStrom-Verbrauchstarifen viele deutlich günstigere Anbieter.

Die vom Energieversorger angeschriebenen Kunden des Tarifs Joker 2000 haben nach aktueller Überprüfung der Verbraucherzentrale Erstattungsansprüche hinsichtlich der in den letzten drei Jahren gezahlten Preiserhöhungen.

Die Preisänderungsklausel in diesen Altverträgen verstößt nach Auffassung der Verbraucherzentrale gegen die Vorgaben des Bundesgerichtshofes für die Wirksamkeit von Preisklauseln und berechtigt daher nicht zu den diversen Preiserhöhungen der letzten Jahre. Ein entsprechender Musterbrief ist in jeder Beratungsstelle oder im Internet unter www.verbraucherzentrale-sh.de erhältlich.

Die Verbraucherzentrale vermutet, dass E.ON Hanse zukünftig die Preise mit einer wirksamen Preisklausel erhöhen will. Aus diesem Grund versucht der Energieversorger jetzt, die Kunden zum Abschluss der neuen OptimalStrom–Verträge zu bewegen.

Das sollten sich die E.ON-Kunden genau überlegen. Die lange Mindestlaufzeit von 18 Monaten und die löchrige Preisgarantie – sie schließt höhere Steuern und erhöhte Netzentgelte aus – sind aus unserer Sicht keine Empfehlung für diesen Vertrag.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher, das nicht optimale Vertragsangebot von E.ON Hanse zum Anlass zu nehmen, den laufenden Stromvertrag per Einschreiben/ Rückschein zu kündigen und sich 6 Wochen vor Ablauf des Vertrages über Strompreisportale wie www.verivox.de einen günstigeren neuen Anbieter zu suchen.

Mit Blick auf einen Atomstromanteil von über 32 % bei E.ON Hanse kann auch der Wechsel zu einem Ökostromanbieter überlegt werden.

Neben den ok-power-Produkten sind auch Ökostrom-Angebote mit dem Grüner-Strom-Label in Gold und aus der EcoTopTen-Liste des Öko-Instituts empfehlenswert.

Bei allen Fragen zu Rechnungen, Preiserhöhungen, Erstattungsansprüchen und Preiskürzungen, wie auch zum Anbieterwechsel, hilft die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale.

Mehr Informationen erhalten Sie auch, wenn Sie die Suchmaschine auf unserer Website www.verbraucherzentrale-sh.de nutzen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
(Stand:10.06.2011)

(Quelle:http://www.verbraucherzentrale-sh.de/UNIQ131403453901249/link896611A.html)

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