Rechtsanwalt Jochen Resch zum Thema: DSS Vermögensverwaltung

Ein Anleger der DSS Vermögensverwaltung GmbH & Co. 1. KG hat seine Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens zugeschickt. Wieder einmal bestätigt sich, dass die DSS Vermögensverwaltung meisterlich das Kapital ihrer Anleger vernichtet. Dies ist keine Erfindung der bösen Anlegeranwälte, die die DSS Vermögensverwaltung ja schon seit einiger Zeit mit einer Anzeigenkampagne verfolgt. Es ist eine schlichte Tatsache, wie der vorliegende Fall wieder einmal beweist. Die Anleger der DSS Vermögensverwaltung sollten umgehend die Konsequenz ziehen und nicht weiter ihr Geld in den Gulli werfen.

DSS Vermögensverwaltung ++ erfolgreich Kapital vernichet

DSS Vermögensverwaltung: Entnahmen sind keine Gewinne
Der Anleger der DSS Vermögensverwaltung GmbH & Co. 1. KG hat ein Kapitalkonto von 9.523,81 EUR. Dieses Geld hatte er eingezahlt. 1.428,57 EUR hat er entnommen. Für den Anleger selber allerdings war der Eindruck entstanden, als hätte er die versprochene Rendite erhalten. Ihm war jedoch bei der Vermittlung der Beteiligung an der DSS erklärt worden, es sei eine sichere und renditeträchtige Kapitalanlage. Von Risiken war keine Rede. So nahm er als selbstverständlich an, dass diese Summe die erwartete und versprochene Gewinnausschüttung gewesen sei. Gewinne können aber logischerweise nur ausgeschüttet werden, wenn tatsächlich auch Gewinne anfallen. Vielfach wird jedoch dem Anleger einfach einen Teil seines Geldes zurückgezahlt. Das heißt dann Entnahme. Der Anleger bekommt also lediglich sein eigenes Geld zurück.

DSS Vermögensverwaltung: Vermögen meisterhaft verbrannt
In Höhe von 13.138,98 EUR hat der Anleger Verluste zugewiesen bekommen. Das heißt, das Unternehmen hat schwere Verluste erlitten, die das Vermögen des Anlegers vernichtet haben. So kommt man auf einen rechnerischen Kapitalanteil von minus 5.043,74 EUR abzüglich anteiliger Rücklage und anteiliger stiller Reserve. Bleibt ein Minus von 4.351,44 EUR. Um es deutlich zu machen: Sein eingezahltes Kapital von 9.523,81 EUR ist nicht nur verbrannt, es ist sogar noch mal ein Minus von 4.351,44 EUR entstanden. Wahrhaft unterirdisch.

DSS Vermögensverwaltung: Abfindungsguthaben beläuft sich auf 0,00 Euro
Wer seine Einlage erbracht hat, kann als Kommanditist nicht weiter zur Einzahlung gezwungen werden. Sein sogenanntes Abfindungsguthaben beläuft sich auf 0,00 EUR. Herzlichen Glückwunsch, DSS Vermögensverwaltung GmbH & Co. 1. KG! Eine meisterliche Leistung in der Kapitalvernichtung.

DSS Vermögensverwaltung: Wann erhalten Anleger Schadensersatz?
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind direkte Haftungsansprüche gegen die DSS Vermögensverwaltung GmbH & Co. 1. KG nicht vorhanden. Es gibt aber Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater, die die Beteiligung an der DSS Vermögensverwaltung empfohlen haben. Meist wurde den Anlegern erklärt, es sei eine sichere Kapitalanlage, die sogar zur Altersvorsorge geeignet sein sollte.

DSS Vermögensverwaltung: Bei Falschberatung Schadensersatz
Häufig genug sind bestehende Lebensversicherungen aufgekündigt und dann in die Beteiligung bei der DSS Vermögensverwaltung eingezahlt worden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist dieses eine grobe Falschberatung, die einen Schadensersatzanspruch begründet. Der Anleger wird dann so gestellt, als hätte er die Beteiligung nicht erworben.

DSS Vermögensverwaltung: Absolute Verjährungsfrist von zehn Jahren
Vielfach sind die Schadensersatzansprüche bei der DSS Vermögensverwaltung schon verjährt. Bei der Vertragsdauer von 10 Jahren merkt der Anleger erst nach Ablauf dieser 10 Jahre, dass er sein gesamtes Kapital verloren hat. Es gibt aber eine absolute 10-jährige Verjährungsfrist, die taggenau mit Unterzeichnung des Beteiligungsvertrages an der DSS Vermögensverwaltung GmbH & Co. 1. KG abgelaufen ist. Alle Ansprüche auf Schadensersatz sind danach verjährt.

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