Rundfunkgebühren und GEZ

Was gibt es zu wissen?

Ohne den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wäre unsere Medienlandschaft um einiges ärmer. Die Rundfunkgebühren ermöglichen allen Nutzern von Hörfunk und Fernsehen einen staatsfernen, unabhängigen und qualitativ hochwertigen Rundfunk. Dafür müssen (fast) alle etwas bezahlen – die Rundfunkgebühren.

Sie haben Fragen zu den Rundfunkgebühren?

Sie wohnen in einer Wohngemeinschaft oder einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und fragen sich, wer welche Geräte anmelden muss?
Sie wissen nicht, ob Sie für Ihren Computer, Ihr Navi oder Ihr internetfähiges Handy Gebühren zahlen müssen?
Sie sehen nur private Sender und müssen dennoch zahlen?
Ihnen ist nicht klar, ob Sie sich befreien lassen können, was eigentlich ein „RF-Merkzeichen“ ist?
Sie sind unsicher, ob Sie verpflichtet sind, dem Gebührenbeauftragten an der Tür Auskunft zu geben?
Sie wollen Ihr defektes Radio abmelden? Ihre Abmeldung ist fehlgeschlagen, „… es liegt kein Abmeldegrund vor…“. Und nun?
Sie haben eine Pfändungsankündigung erhalten und wissen nicht weiter?
Ihre Briefe und Mitteilungen kommen bei der GEZ nicht an?

Zu diesen und allen Fragen rund um die GEZ und die Rundfunkgebühren erhalten Sie Antworten bei der Verbraucherzentrale Hamburg.

Hier bekommen Sie bei Problemen mit der Gebühreneinzugszentrale, dem NDR und den Rundfunkgebühren unentgeltlich Rat und Hilfestellung.

Wir beraten alle Rundfunkteilnehmer, vor allem aus privaten Haushalten.
Wir klären Sie über ihre Rechte als Gebührenzahler auf, unabhängig von der Gebühreneinzugszentrale und dem Norddeutschen Rundfunk.
Wir wollen Einfluss auf ein verbraucherfreundliches Gebührensystem nehmen.
Wir weisen den NDR auf die Problembereiche und Schwachstellen hin, um positive Veränderungen, z. B. Erleichterungen im Befreiungsverfahren, anzuregen.
Unser Ziel ist es, die Rechte der Rundfunkteilnehmer zu stärken.

Telefonische Beratung: Montag bis Donnerstag 10-11 Uhr
Tel.: (040) 248 32-270

Persönliche Beratung: Montag 14-18 Uhr ohne Anmeldung in der Verbraucherzentrale Hamburg, in der Kirchenallee 22 am Hauptbahnhof

E-Mail: rundfunkgebuehren@vzhh.de

Briefe und E-Mails werden so schnell wie möglich beantwortet.

Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) und der Norddeutsche Rundfunk (NDR) sind auch weiterhin Ihr Ansprechpartner für An- und Abmeldungen, Ummeldungen, Befreiungen und Beschwerden. Der GEZ und dem NDR können Sie an folgende Adressen schreiben:

GEZ
50656 Köln
NDR
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg

Unsere Tipps auf die Schnelle…

Stellen Sie Befreiungsanträge rechtzeitig, vier bis sechs Wochen bevor der Befreiungszeitraum abläuft! Frühestens ab dem Monat, der auf die Antragsstellung folgt, werden Sie befreit. Entscheidend ist der Eingang des Befreiungsantrages bei der GEZ!
Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich!
Eine Abmeldung hat dann Erfolg, wenn die Rundfunkgeräte nicht mehr zum Empfang bereit gehalten werden. Es reicht nicht aus, diese auf den Dachboden, in den Keller oder in die Garage zu stellen. Die Geräte müssen aus dem Haushaltsbereich gebracht werden. Sie können an einen Dritten verliehen oder verschenkt, verkauft oder entsorgt werden. Ein Nachweis dafür ist nicht erforderlich. Geben Sie bei der Abmeldung Ihrer Rundfunkgeräte aber einen nachvollziehbaren plausiblen Grund an. Was ist mit dem Gerät passiert, das Sie angemeldet hatten? Die Abmeldung beginnt in dem Monat, in dem das Abmeldeschreiben bei der GEZ eingegangen ist.
Führen Sie den Schriftverkehr mit Einschreiben und Rückschein. Der Rückschein weist den Eingang der jeweiligen Schreiben nach.
Urlaubsabwesenheit oder längere Auslandsaufenthalte befreien nicht von der Rundfunkgebührenpflicht.

(Quelle:http://www.vzhh.de/telekommunikation/30344/rundfunkgebuehren-und-gez.aspx)

Relevante Beiträge