Schwarze Liste der Abzocker

Kaffeefahrten und Gewinnversprechen

Gewinnversprechen verstopfen immer stärker die Briefkästen, E-Mail-Posteingänge und Telefonleitungen der Verbraucher. Mal ist es eine Reise, mal ein Sachpreis, mal ein Bargeldgewinn. Doch in den Mitteilungen wird oft gelogen, dass sich die Balken biegen. Denn entweder soll der angeblich glückliche Gewinner etwas bezahlen – „Verwaltungsgebühren“, die Anreisekosten für den „gewonnenen“ Hotelaufenthalt oder für Schundprodukte auf einer Kaffeefahrt. Den Gewinn erhält er nicht. Oder der gewonnene Gegenstand ist wertlos. Oder der Gewinn kann nur eingelöst werden, wenn zusätzliche Kosten, etwa für eine Reise vom Gewinner übernommen werden. Oder der „Gewinn“ ist Türöffner für den Verkauf per Telefon.

Schwarze Liste

Die Absender sitzen wohlweislich im sicheren Ausland oder verbergen ihre Identität hinter einer Postfachnummer oder sind aus anderen Gründen unseriös. Versuche, den Gewinn einzufordern, scheitern daher. Wir haben die unseriösen Gewinnfirmen jetzt in einer Schwarzen Liste veröffentlicht. Die wird lang und länger – schon über 500 Firmen stehen jetzt darin!

Steht „Ihre“ Firma auch auf der Liste? Dann ab in den Papierkorb mit dem Brief.
Steht sie noch nicht drauf? Dann her damit. Wir nehmen ständig neue Firmen in die Liste auf – auch, wenn es sich meist um Scheinfirmen und Fantasienamen handelt.

Vorsicht auch vor angeblichen Reisegeschenken von renommierten Verlagen, mit denen sie ihre treuen Leser belohnen wollen. Für ein Einzelzimmer ist ein Zuschlag zu zahlen – sonst muss man das Doppelzimmer eventuell mit einem Unbekannten teilen. An- und Abreise muss extra bezahlt werden, auch für die Verpflegung muss man teilweise aufkommen. Zuschläge sind für bestimmte Abflughäfen und Reisedaten fällig. Man weiß nicht, in welchem Hotel man untergebracht wird. Vergleichen Sie diese Gewinne genau mit regulären Angeboten!

Ein paar Beispiele unseriöser Gewinnspielmitteilungen.

Was die Gerichte dazu sagen

Um dem Treiben ein Ende zu setzen, haben wir Musterprozesse geführt, Strafanzeigen gestellt, Verbraucher und ihre Anwälte durch rechtliche Hinweise und eine Urteilsübersicht unterstützt. Mehr dazu…

Einige Verbraucher haben aufgrund einer Gewinnmitteilung etwas bestellt, die Ware aber nicht bezahlt, sondern den Kaufpreis und Gewinn miteinander verrechnet. Das geht, haben Gerichte bestätigt. Mehr dazu…

In Österreich wurde ein Strafverfahren gegen Verantwortliche von „Müller-Versand“ eingeleitet.

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher, sogar aus den USA (!), haben uns für unseren Kampf gegen die Gewinnspielgauner Geld gespendet. Herzlichen Dank! Dadurch konnten wir unsere Musterprozesse führen und unsere Öffentlichkeitsarbeit verstärken.

Helfen auch Sie uns, damit wir unsere Schwarze Liste ständig aktualisieren und den Gewinnspielbetrügern in die Suppe spucken können! Spenden Sie hier online für den Erfolg unserer Arbeit gegen den Gewinn-Spuk oder überweisen Sie Ihre Spende (Stichwort „Gewinnspiele“) bitte auf das Konto 1237-120 603 Hamburger Sparkasse BLZ 200 505 50. Spendenbarometer heute: 6.251 € (231 Spender)

Viele Betroffene bitten uns, „denen das Handwerk zu legen“. Daran arbeiten wir durch Veröffentlichung der Firmennamen und durch Prozesse. Für Sie als Betroffene ist die beste Methode: Einfach nicht reagieren!

Nicht auf eine „Kaffeefahrt“ mitfahren!

Nichts bestellen!

Nicht anrufen!

Quelle

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