Spätestens zum 25.05.2018 müssen Unternehmen ihre Prozesse an das neue Datenschutzrecht (DSGVO und BDSG 2 ...
Spätestens zum 25.05.2018 müssen Unternehmen ihre Prozesse an das neue Datenschutzrecht (DSGVO und BDSG 2018) angepasst haben. Werden die Vorgabe ignoriert können entsprechend Art. 83 Abs. 5 und 6 DSG ...