Teldafax Prozessergebnis – Kommt man sich als geschädigter Kunde dort nicht veralbert vor?

Es war eine der größten Pleiten in Deutschland – was geschädigte Kunden anbetrifft. Nun die Ernüchterung. Die ursprünglich erhobenen Vorwürfe des gewerbsmäßigen Betruges, der Insolvenzverschleppung und verschiedener Bankrotthandlungen gegen die Angeklagten würden im Wesentlichen eingestellt.

Das zunächst im Februar 2013 begonnene Verfahren gegen die vormaligen „Manager“ und Vorstände Klaus Bath, Gernot Koch und Michael Josten war im Folgejahr aufgrund erfolgreicher Besetzungsrügen der Strafverteidiger der im Fokus stehenden Angeklagten geplatzt. Bereits damals war absehbar, dass in der weiteren Fortsetzung nicht nur die geprellten Kunden dieser nahezu beispiellosen Megapleite der deutschen Unternehmenslandschaft, sondern darüber hinaus auch der deutsche Steuerzahler auf den entstandenen Verlusten respektive einem Großteil der produzierten Kosten würde sitzenbleiben werden.

Die für das Debakel verantwortlichen vormaligen „Führungskräfte“ mussten aufgrund der Schwere der vorliegenden Vorwürfe zunächst mit mehrjährigen Haftstrafen rechnen. Die zuständigen Behörden hatten zunächst umfassend geständige Aussagen einer kooperativen vormaligen Geschäftsführerin in der Hand – und müssen sich nun den Vorwurf gefallen lassen, zulasten des Steuerzahlers und darüber hinaus der Glaubwürdigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit auf ganzer Breite versagt zu haben.

Im Raume stehen zwischenzeitlich wohl allenfalls noch Bewährungsstrafen für die Angeklagten. Da schüttelt dann jeder geschädigte Kunde des Unternehmens TELDAFAX dann doch den Kopf. Mit gesundem Rechtsempfinden der Bevölkerung hat das dann wirklich nur noch wenig zu tun.

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