Teldafax stellt Insolvenzantrag: Was heißt das für die Kunden?

Seit dem 14. Juni ist es amtlich: Der in der Vergangenheit ins Straucheln geratene Energieanbieter Teldafax hat beim Amtsgericht Bonn Antrag auf Insolvenz gestellt. Wir haben die Antworten auf häufig gestellte Fragen hier für Sie zusammengestellt.

Wie lange das Insolvenz-Prüfungsverfahren dauert und ob es jemals zu einem Insolvenzverfahren kommt, ist derzeit nicht absehbar. Ebenso wenig ist abzuschätzen, wann bzw. ob TelDaFax überhaupt die eingestellte Lieferung mit Strom- und Gas wieder aufnehmen wird.

Wird nun Strom oder Gas abgestellt?
Zwischenzeitlich hat Teldafax zwar die Lieferung von Gas uns Strom eingestellt. Dennoch gilt für die Kunden des Unternehmens: Keine Panik! Die Strom- und Gasversorgung läuft weiter, niemand muss befürchten, dass nun beim ihm zu Hause das Licht ausgeht. Denn für den insolventen Energielieferanten müssen die lokalen Grundversorger einspringen und nahtlos weiter Strom und Gas liefern.
Kunden haben in dieser Situation ein Sonderkündigungsrecht.

Insolvenzverfahren

Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab?
Grundsätzlich teilt sich ein Insolvenzverfahren in zwei Stufen:

a) Nach Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt (aktuelle Situation). Dieser sammelt zunächst Informationen, überprüft die ausstehenden Forderungen des Unternehmens und wägt diese gegenüber den noch bestehenden Forderungen gegen das Unternehmen ab.
Erst dann wird entschieden, ob überhaupt ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.

b) Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, sollten Betroffene die entsprechenden Formulare zur Anmeldung Ihrer Forderungen beim Insolvenzverwalter anfordern und einreichen (Insolvenztabelle).

Was bedeutet der Antrag auf Insolvenzverfahren konkret für TelDaFax-Kunden?
Nur der Antrag hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf den bestehenden Vertrag, dieser endet jetzt auf keinen Fall automatisch (siehe Kündigungsmöglichkeiten).

Was passiert, wenn das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird?
Der Insolvenzverwalter wird dann entscheiden, ob die laufenden Verträge erfüllt werden oder nicht. Wir empfehlen betroffenen Verbrauchern daher, sich nach Eröffnung des Verfahrens direkt an den Insolvenzverwalter zu wenden, Forderungen anzumelden und eine Erklärung anzufordern, ob er den Vertrag erfüllen wird oder nicht. Die Anfrage sollte schriftlich und mit Fristsetzung (14 Tage) erfolgen.

Kündigungsmöglichkeiten

Sonderkündigungsrecht
Da TelDaFax zwischenzeitlich die Lieferung mit Gas und Strom eingestellt hat, besteht für Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Für die Kündigung des Vertrags können Sie unseren Musterbrief 1 verwenden.
Nach einer Kündigung besteht jedoch kein Anspruch mehr auf Belieferung. Für Kunden, die größere Summen im Voraus gezahlt haben, ist es daher evtl. sinnvoll abzuwarten, ob TelDaFax die Lieferung wieder aufnimmt. Vor einer Kündigung müssten Sie Teldafax dann ggf. auffordern, Ihnen innerhalb einer kurzen Frist die weitere Belieferung verbindlich zu bestätigen. Geschieht das nicht, können Sie nach Ablauf der Frist dann kündigen. Sie können dazu unseren Musterbrief 2 verwenden.

Verbraucher in der Ersatzversorgung haben drei Monate Zeit, sich einen neuen, kostengünstigeren Anbieter – jedoch möglichst ohne Vorkasse – zu suchen. Sie erhalten auf unserer Internetseite allgemeine Informationen zum Anbieterwechsel.

Kann aufgrund des Insolvenzantrags sofort aus dem Vertrag ausgestiegen werden?
Nein, denn ein vorzeitiger Ausstieg aus dem bestehenden Vertrag ist nur dann möglich, wenn TelDaFax seiner Vertragspflicht – Strom und Gas zu liefern – nicht mehr nachkommt, was augenblicklich der Fall ist.
Nimmt TelDaFax die Lieferung wieder auf, besteht der Vertrag fort und es gibt kein Sonderkündigungsrecht mehr. Dies bedeutet auch, dass entstandene Forderungen gezahlt werden müssen.

Wie können Verbraucher erfahren, von wem Sie aktuell beliefert werden?
Am 17.06.2011 hat TelDaFax die Lieferung von Strom und Gas eingesrtellt. Kunden des Unternehmens fallen somit automatisch in die Ersatzversorgung des lokalen Grundversorgers. Wer seinen lokalen Grundversorger nicht kennt, kann diesen beispielsweise beim Rathaus erfragen.

Informationspflicht des Grundversorgers
Der Grundversorger ist dazu verpflichtet Kunden zu informieren, wenn Sie nicht mehr vom eigentlichen Vertragspartner versorgt sondern in die Ersatzversorgung übernommen werden. Sollten Sie diese Information nicht erhalten haben, können Sie uns dies per E-Mail mitteilen (bitte Postleitzahl angeben).

Zahlungen

Grundsätzlich gilt: Da der Vertrag nicht automatisch endet, müssen die von TelDaFax erbrachten Leistungen weiterhin bezahlt werden.

Was ist zu tun, wenn bereits per Vorkasse oder Überweisung bezahlt wurde?
Da TelDaFax die Lieferung mit Strom und Gas zur Zeit eingestellt hat, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Nach einer Kündigung besteht jedoch kein Anspruch mehr auf Belieferung, so dass größere im Voraus gezahlte Summen dann ggf. verloren wären. Es könnte daher sinnvoll sein abzuwarten, ob TelDaFax die Lieferung wieder aufnimmt.
Wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird und der Insolvenzverwalter versucht, die Verträge zu erfüllen, wäre die Vorkasse voraussichtlich nicht verloren.
Wenn nach Eröffnung des Verfahrens keine Belieferung mehr erfolgt, sollten die offenen Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden (Insolvenztabelle).

Wenn Geld per Überweisung an TelDaFax gezahlt wurde bleibt ebenfalls nur die Möglichkeit, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Es wurde eine Einzugsermächtigung erteilt – was ist zu tun?
Diese sollte auf jeden Fall widerrufen werden. Anschließend sollte der Zählerstand genau abgelesen und die tatsächlich verbrauchte Energiemenge bezahlt werden. Wurde bereits Geld abgebucht, kann man dieser Abbuchung widersprechen und das gezahlte Geld zurückholen lassen. Die Frist für die Rückbuchung beträgt 6 Wochen nach Rechnungsabschluss der Bank.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt. (Stand: 16.06.2011)

(Quelle: http://www.vz-bawue.de/UNIQ131394780708264/link897691A.html)

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