Teurer Telefon-Trick

Handy-Abzocke mit 0137-Nummern

Neben den betrügerischen Telefontricks mit 0900er-Nummern grassiert eine weitere Masche, um ahnungslosen Handy-Nutzern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Der Abzockversuch funktioniert folgendermaßen: Der Anrufer lässt das Handy kurz klingeln und legt sofort wieder auf. Seine Rufnummer wird aber als „Anruf in Abwesenheit“ im Handy gespeichert. Neugierige Handy-Besitzer, die wissen wollen, wer sie angerufen hat, sollten einem spontanen Rückrufreflex aber besser widerstehen. Denn bei der angezeigten Rufnummer handelt es sich um eine mit der Kennung 0137 – 7 bzw. (+49) 137 – 7. Handy-Nutzer werden beim Rückruf kräftig zur Kasse gebeten, auch wenn keine Ansage, sondern nur ein Knacken oder Rauschen in der Leitung zu hören ist. Mit folgenden Tipps schützen Sie sich vor dem Telefon-Abzock-Trick:

Bei 0137- Rufnummern handelt es sich eigentlich um so genannte Televote-Nummern, die hauptsächlich von TV-Sendern für Gewinnspiele oder Zuschauerabstimmungen verwendet werden. Die Nummern werden von Netzbetreibern an telefonische Serviceanbieter vermietet und von Abzockern zweckentfremdet, um einen schnellen Euro zu machen.
Die 0137-Rufnummer wird häufig dadurch getarnt, dass statt der 0 die deutsche Auslandskennzahl 49 vorangestellt wird. Die Rückrufnummer lautet dann zum Beispiel (+49) 13 77 799 usw.
Selbst ein superkurzer Rückruf kostet vom Handy in der Regel je nach Netz schon mehr als 50 Cent, teilweise sogar 2,- Euro. Je länger man die Leitung hält, desto teurer kann´s werden, wenn der Netzbetreiber zum einmaligen Verbindungspreis auch noch einen Minutenpreis verlangt.
Wenn Sie zum Rückruf unbekannter Rufnummern aufgefordert werden, sollten Sie nicht reagieren. Wir raten in einem solchen Fall dazu, die Bundesnetzagentur zu informieren und diese aufzufordern, unseriöse Praktiken schleunigst zu unterbinden.
Falls Sie auf den Trick hereingefallen sind und die Zahlung der Rückruf-Kosten verweigern wollen, müssen sie sich schriftlich gegen den entsprechenden Rechnungsposten wenden, der in der nächsten Telefonrechnung auftaucht. In dem Schreiben an das Telekommunikationsunternehmen, das den Betrag einfordert, sollten Sie detailliert darstellen, auf welche Weise die Kosten entstanden sind. Darüber hinaus sollten Sie das Unternehmen auffordern, die fällige Summe nicht einzutreiben.

(Quelle: http://www.verbraucherzentrale-sh.de/UNIQ131644585415870/link13793A.html)

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