Trojaner vom Bundeskriminalamt?

Zahlreiche Verbraucher wenden sich dieser Tage irritiert an die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und berichten Folgendes:
Auf den Rechner der Verbraucher hatten sich sog. Trojaner (Schädlingsprogramme) eingenistet, die das System lahmlegten und dabei vorgaben es handele sich um eine Mitteilung des Bundeskriminalamtes (BKA).

Auf dem Bildschirm erschien die Warnmeldung, dass ein „Vorgang illegaler Aktivitäten“ festgestellt worden sei, da sich angeblich auf dem Rechner Kinderpornographie und/oder Nachweise für terroristische Aktivitäten befänden. Sollte das Opfer die Strafzahlung i. H. v. € 100,- verweigern, werde die Festplatte innerhalb von 24 Stunden gelöscht.

Dies ist mal wieder dreister Fall von Massenbetrug.Eine Bundesbehörde würde einen solchen Schritt niemals in dieser Form unternehmen. Abgesehen davon ist der Text voller Rechtschreibfehler.

Umso ärgerlicher, als dass die Betroffenen ihren Rechner vorübergehend nicht nutzen können. Die Hersteller von Antivirensoftware haben jedoch bereits reagiert und stellen bereits Updates zur Verhinderung der Installation dieses Trojaners zu Verfügung. Sollte der Verbraucher jedoch bereits diesen Trojaner auf dem Rechner haben, hilft nach Auffassung von Experten nur eine Rettungs-CD, um das System wieder herstellen zu können. Diese wird von verschiedenen Herstellern von Antivirus-Software kostenlos zur Verfügung gestellt.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.(Stand: 15.08.2011)

(Quelle: http://www.verbraucherzentrale-sh.de/UNIQ131385062114608/link919231A.html)

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