Unklare Forderungen an TelDaFax-Kunden

Verbraucherzentrale bietet Musterbrief zur Gegenwehr

Zahlreiche ehemalige TelDaFax-Kunden suchen derzeit Rat zu unklaren Forderungen bei der Verbraucherzentrale: Einerseits sollen hohe Summen nachgezahlt werden, anderseits dürfen die Verbraucher nicht aufrechnen. „Statt vorschnell zu bezahlen, sollte man die Ansprüche erst einmal im Einzelfall genau prüfen“, rät Hartmut G. Müller von der Verbraucherzentrale Brandenburg zu bedachtem Vorgehen, bei Bedarf auch mit sachkundiger Unterstützung.

Betroffene sollten folgende Fragen klären:
Wird auf den richtigen Liefervertrag Bezug genommen?
Enthält der Liefervertrag eine Klausel zur Abtretung – und zwar an die jetzt als Gläubigerin auftretende Firma?
Ist die Abtretungsklausel überhaupt wirksam?

Jurist Müller zweifelt die angebliche Abtretung in ihm bisher vorliegenden Fällen an; die in einigen Strom- und Gaslieferverträgen enthaltene Abtretungsklausel an die TelDaFax Service GmbH sei überraschend und damit nach AGB-Recht unwirksam. Er empfiehlt: „Wer als ehemaliger TelDaFax-Kunde mit unklaren Forderungen konfrontiert wird, kann sich Rat bei der Verbraucherzentrale holen und sich mit Hilfe unseres Musterbriefes dagegen wehren.“ Erhältlich ist der Musterbrief in allen Beratungsstellen des Landes Brandenburg sowie online unter www.vzb.de.

Individuellen Rat erhalten Betroffene
in den Verbraucherberatungsstellen –
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) – sowie
am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).

Quelle

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